KINDER 8 506
Travemünde 28.10.2019
Steiles Spielgerät:
Konstruktion im Priwallhafen entspricht »nicht den geltenden Regeln der Technik«
Die eingezäunte Spielfläche, die in ein Gefälle am Passathafen hinein gebaut wurde (Zuerst hatte »Travemünde Aktuell« darüber berichtet), macht wieder von sich reden. Die Wählergemeinschaft »Die Unabhängigen« hatte die Anlage Anfang September kritisiert (TA berichtete). Zu Recht, wie sich jetzt zeigt.
Thomas Rathcke (FDP) hatte in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 21.08.2019 nachgefragt, ob an dem »Kletternetz« noch für weiteren Fallschutz gesorgt wird. Geplant war der Antwort der Stadt zufolge eine Fallhöhe unter 60 Zentimeter, was nach DIN Norm für Kinder in Ordnung zu sein scheint. »Das fertige Gerät entspricht dagegen nicht den geltenden Regeln der Technik, da eine größere Fallhöhe möglich ist«, heißt es nun in der Antwort der Stadt. »Der Planer, die ausführende Firma und der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten an der Nachbesserung, damit das Spielgerät sicher benutzbar wird.«
Die Verwaltung verweist auf die »exponierte Lage« des Spielgerätes. Warum es überhaupt in einen Abhang zum Hafenbecken gebaut wurde, wird nicht erklärt. TA
Die Antwort der Verwaltung im Wortlaut:
- Frage von Thomas Rathcke (FDP): Vor der Ostseestation wird ein »Kletternetz« zum Steg der Ostseestation errichtet. Unterhalb dieses Spielgerätes befindet sich ein Steinboden. Wird hier noch für weiteren Fallschutz gesorgt, um eine Verletzungsgefahr zu minimieren?
- Antwort: Die Notwendigkeit und Ausgestaltung weiteren Fallschutzes im Bereich des Seilspielplatzes befindet sich aktuell über den Bereich Stadtgrün und Verkehr als Bauherr in gutachterlicher Prüfung. Eine Freigabe des Spielplatzes erfolgt erst nach abschließender Sachverständigenprüfung. Im Bereich des steinernen Deckwerkes können wegen der Hochwassersicherheit keine Veränderungen vorgenommen werden. Das Spielgerät war deshalb in der Planung nach Vorgaben der Verwaltung durch den beauftragten Landschaftsplaner so ausgelegt worden, dass die mögliche Fallhöhe unter 60 cm beträgt. Damit wäre nach DIN EN 1176 und 1177 kein weiterer Fallschutz über dem vorhandenen Untergrund erforderlich. Ein Gutachter war bereits in der Planungsphase eingeschaltet. Das fertige Gerät entspricht dagegen nicht den geltenden Regeln der Technik, da eine größere Fallhöhe möglich ist. Der Planer, die ausführende Firma und der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten an der Nachbesserung, damit das Spielgerät sicher benutzbar wird. Es handelt sich hier um ein Spielgerät mit Alleinstellungsmerkmal auf schwierigem Terrain in exponierter Lage und ist nicht »von der Stange«. Die Konstruktion als Raumnetz macht die Aufgabe zudem nicht leichter. Zur Nachbesserung müssen Veränderungen an der Reuse und/oder am waagerechten Netz vorgenommen werden.
Quelle: Antwort der Hansestadt Lübeck, Bereich Schule und Sport vom 22.08.2019