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Travemünde 13.07.2013
Lebensmittelskandal bei Travemünder Großveranstaltung:
Behörde: Stände entsprachen »in keinster Weise den gesetzlichen Vorschriften«

Ein Cocktail-Stand, bei dem die Shaker in einem Eimer auf dem Sandboden ausgespült werden und ein nach Bratwurst-Stand mit Baustellen-Flatterband sorgen für Empörung (TA berichtete).

Die Pressestelle des NDR als Veranstalter »kann dazu leider nichts sagen« und empfiehlt: »Wenden Sie sich doch bitte an die zuständige Behörde in Travemünde.«
Die zuständige Behörde war auch vor Ort. Und hat schon vor Veranstaltungsbeginn zwei Stände dichtgemacht: »Während der Aufbauphase wurde zwei Grillständen, die den betriebshygienischen Mindestanforderungen nicht genügten, die Inbetriebnahme ordnungsrechtlich untersagt«, heißt es auf Nachfrage von »Travemünde Aktuell« von Seiten des Bereich Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck. Die im TA-Artikel beschriebenen Stände waren da noch gar nicht aufgebaut. Auch sie entsprächen »in keinster Weise den gesetzlichen Vorschriften«, heißt es von Seiten der Behörde. Sollte es sich um dieselben Stände handeln, droht den Betreibern ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren.

In Online-Kommentaren ärgern sich Bürger, schreiben von »Schweinerei«, »Ekel« und »Desaster«, fordern Konsequenzen. Ein Leser sieht die »Lübeck- und Travemünde Marketing GmbH« (LTM) in der Verantwortung, die in Travemünde das Flächenmanagement hat. »Wie lange noch müssen wir uns das gefallen lassen?«, schreibt »Phil«. In Travemünde wird immer wieder gefordert, dass das Veranstaltungsmangament wieder beim Kurbetrieb in Travemünde vor Ort angesiedelt wird.
Auch in Travemünder Veranstalter-Kreisen ist der Vorfall ein Thema: Denn Veranstalter müssen Auflagen nach einem Punkte-System erfüllen, um überhaupt hochwertige Flächen wie das Veranstaltungszentrum Brügmanngarten zu bekommen. Erst im Februar drohte nach Veranstalterangaben das Musikfestival daran zu scheitern (TA berichtete). Das findet auch im Brügmanngarten statt, genau dort, wo jetzt die »Schmuddel-Gastronomie« unter den Augen der Verantwortlichen zwei Tage lang ihre Lebensmittel verkaufte. TA
Das sagt die zuständige Behörde:
Betriebshygienische Mindestanforderung bei Lebensmittel-Ständen
Die Veranstaltung wurde am 05.07.2013 von dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur in Anwesenheit des Verantwortlichen überprüft. Zum Zeitpunkt der Überprüfung waren die beiden angezeigten Stände nicht aufgebaut. Wie Sie selbst in Ihrem Artikel anmerkten, entsprachen diese in keinster Weise den gesetzlichen Vorschriften. Während der Aufbauphase wurde 2 Grillständen, die den betriebshygienischen Mindestanforderungen nicht genügten, die Inbetriebnahme ordnungsrechtlich untersagt. Der Verantwortliche wurde auf seine Sorgfaltspflichten, insbesondere auf die betriebshygienischen Mindeststandards, hingewiesen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden ahndungsrechtliche Konsequenzen angedroht. Dies wurde von dem Verantwortlichen akzeptiert. Ob es sich in diesen Fällen um die angezeigten Stände handelt, muß noch ermittelt werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird gegen die verantwortlichen Standbetreiber ein Owi-Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es stichpunktartig auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu achten. Verantwortlich ist grundsätzlich der Betriebs- oder Erlaubnisinhaber. Aufgrund der personellen Situation, insbesondere während der Urlaubszeit und der Vielzahl der (Groß-) veranstaltungen ist der Lebensmittelaufsicht eine permanente Überprüfung nicht möglich. Leider werden sich derartige Mißstände auch in Zukunft nie ganz vermeiden lassen.
Umso wichtiger ist die Mithilfe und Reaktion der mündigen Verbraucher, auf die auch wir angewiesen sind.
Hansestadt Lübeck
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
3.324 – Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
23539 Lübeck