Der Travemünder Ortsrat diskutierte am Mittwoch erneut das Thema Gneversdorfer Weg. Und bringt nun einen eigenen Vorschlag ein: Bügel sollen die Radfahrer bremsen.
Es gibt zwar einige Künstler, die auch hier nicht absteigen, aber die meisten Radler sehen sich durch eine Bügelkonstruktion wie hier am Fallreep doch zum Absteigen gezwungen. Foto: TA
Die vielen verunglückten Radfahrer an der Ausfahrt Vogteistraße in den Gneversdorfer Weg hatten zur Aufstellung eines Radfahr-Verbotsschildes auf dem Radweg geführt (Zuerst hatte »Travemünde Aktuell« darüber berichtet).
Ob das Schild nun Unfälle vermeidet oder befördert wurde schon viel diskutiert. Man kann dem Verkehrszeichen immerhin zugutehalten, dass es die Diskussion um den gefährlichen Radweg enorm befeuert hat.
Als Lösung für die Ausfahrt Vogteistraße wird eine Ampelanlage an der Ausfahrt gesehen. Das kann dauern, denn aufgrund der Bahnschranken ist die Bahn in die Planungen mit einzubeziehen. Auch die Kosten könnten das Ampel-Projekt bremsen.
Bis die Ampel steht, schlägt der Travemünder Ortsrat auf Anregung von Thomas Thalau (CDU) deshalb Bügel vor, die die Radfahrer abbremsen sollen. Die Verkehrsteilnehmer haben dann bessere Möglichkeiten, sich gegenseitig zu sehen.
Wie so ein Bügel die Radfahrer zum Absteigen zwingen kann, zeigt der Durchgang »Fallreep«, der Strandpromenade und Kaiserallee verbindet. TA
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Kommentare
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Kommentar von Peter D’Alessio am 09.06.2016[3,6/26]
Also es sollte doch auch dem Ortsrat klar sein dass der Durchgang »Fallreep« ein ganz anderes Thema ist! Auf dem Foto ist doch klar und deutlich zu sehen dass es sich hierbei um einen Fußweg handelt, da dürfen Radfahrer sowieso nicht fahren! Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen!
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Kommentar von Jens Michaelis am 09.06.2016[2,3/18]
Es ist ja schön das endlich mehr über die Verkehrssituation diskutiert wird aber die Lösung am Fallreep ist zb für Behinderte mit Rollstuhl oder Elektromobil sowie breiteren Kinderwagen inakzeptabel da die Sperre zu eng ist. Wie wäre es denn die Abbiegespur in der Vogteistrasse zu sperren, denn seit dem diese eingerichtet wurde gibt es das Problem erst in dieser Form, Aber das die Autofahrer eingeschränkt werden traut sich ja die Verwaltung nicht.
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Kommentar von Franky am 11.06.2016[2,4/17]
Die gefährlichsten Radwege sind die kombinierten mit Fussgängern und dann noch in beide Richtungen! Der Gneversdorfer Weg ist doch breit genug, warum wird nicht ab der Kreuzung Dreilingsberg, das Radfahren in den Ort rein, auf der Strasse zur Pflicht, ich denk, dann fahren auch die Autos langsamer...hält sich am Bahnübergang eh niemand an die 20kmh! Ich wohne im Gneversdorfer Weg 3, dort fahren nun vermehrt Radfahrer auf dem Gehweg, so das es gefährlich ist aus dem Haus zu gehen. Die Radfahrer mit Bügeln auszubremsen, so eine Idee kann nur von einem Autofahrer kommen, oder? Ich glaub, niemand hat hier eine Ahnung, was zu tun ist... LG
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Kommentar von Christoph am 12.08.2016[2,5/21]
Die besondere Gefährlichkeit im Gneversdorfer Weg ensteht ja gerade durch den Zweirichtungsradweg und nicht dadurch dass Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Deswegen sollen Zweirichtungsradwege ja auch ausweislich der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung innerorts nur ausnahmsweise angeordnet werden. Eine solche Ausnahme ist hier ob der zahlreichen Grundstückszufahrten sicherlich nicht gegeben. Es ist im Übrigen ein Irrglaube anzunehmen, Radfahrer würden auf Radwegen sicherer unterwegs sein als auf der Fahrbahn selbst. Gerade dort werden sie besser von Kraftfahrern gesehen. Die Unfallstatistiken zeigen, dass die meisten Unfälle mit Radfahrern im Quer- und nicht im Längsverkehr erfolgen. Die »Bügellösung« ist ein Hohn. Warum sollen Radfahrer absteigen müssen? Soll man sein Fahrrad vielleicht letztendlich ganz zu Hause stehen lassen? Für die Gehwegbenutzung durch Kinder gilt § 2 V StVO. Bis 8 Jahren Pflicht zur Benutzung, bis 10 Jahren Recht zur Benutzung.
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Kommentar von Auriculus Criticus am 12.08.2016[2,3/21]
@Christoph: Ist es dem Radfahrer als »Krone der (Verkehr-)Schöpfung« nicht zuzumuten, gelegentlich von seinem hohen (Stahl-)Ross zu steigen?
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Kommentar von Christoph am 13.08.2016[2,6/17]
@ Auriculus Criticus: Auf ihre provokante? Frage möchte ich wie folgt antworten: Sicherlich gibt es Situationen, in denen es dem Radfahrer zugemutet werden kann abzusteigen. Das ist in diesem Fall nur unsinnig, da es eine sichere Alternative gibt den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Dem Radfahrer Hindernisse zu bereiten, die ihn vielleicht tatsächlich nicht aber rechtlich zum Absteigen verpflichten, kann nicht Sinn und Zweck sein. Er befindet sich schließlich auf einem Radweg, auf dem er selbstverständlich fahren darf. Im Endeffekt geht es doch darum für alle Verkehrsteilnehmer auch Radfahrer sicherer und attraktive Möglichkeiten zum Fortkommen zu schaffen. Ziel einer Verkehrsgestaltung muss doch sein, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer auf die Art und Weise fortbewegen, die er selbst gewählt hat, der Fußgänger gehend, der Rad- und Kraftfahrer fahrend. Man könnte ansonsten ja auch verlangen: »Autofahrer aussteigen!«. Das wäre ebenso unsinnig.