Bürgerschaft diskutiert über Abwahl der Stadtpräsidentin
Der Namenszug von Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer (SPD) unter dem skandalösen »Senatoren-Deal« (TA berichtete) könnte das Tröpfchen sein, dass das Fass zum Überlaufen bringt. In der Januar-Sitzung der Lübecker Bürgerschaft gibt es einen Abwahlantrag.
Wird Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer (SPD) entmachtet? Die BfL hat einen Abwahl-Antrag gestellt. Foto: ARCHIV TA
Die »Bürger für Lübeck« (BfL) hatten bereits in einer Pressemitteilung Anfang Dezember den Rücktritt der umstrittenen Stadtpräsidentin gefordert (TA berichtete). Und auch auf dem »Liberalen Stammtisch« der FDP in Travemünde war das Thema Abwahl diskutiert worden (TA berichtete). Der Kreisvorsitzende Gerrit Koch hatte Schopenhauers Amtsführung als »parteiisch« kritisiert.
Auch die repräsentativen Aufgaben der Stadtpräsidentin kommen nicht immer gut an: So wurde im Ortsrat aus der Bevölkerung darum gebeten, Schopenhauer möge nicht mehr die Veranstaltung »Anbaden« moderieren.
Der Abwahl-Antrag der BfL.
Die BfL hat für die Sitzung am 29. Januar nun einen Antrag eingebracht, in dem es heißt: »Die Fraktion Bürger für Lübeck beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen: Die Stadtpräsidentin wird gemäß § 40 a, Abs 2, Ziffer 1 der GO abberufen.« Die Begründung soll mündlich erfolgen. TA
(Twitter) / (Facebook): Diese
Buttons führen zu Twitter bzw. Facebook. Es sind auf dieser Webseite keine Social-Media-Plugins installiert, es handelt sich um normale
Links. Gleichwohl ist es nicht erlaubt, Fotos (auch keine Ausschnitte oder Vorschauen) und Texte (erlaubt sind kurze Zitate)
zu übernehmen, um sie bei Twitter, Facebook und anderen Websites zu veröffentlichen. (WhatsApp): Der WhatsApp-Button wird nur bei Smartphones (iPhone, Android) angezeigt. Bei Klick wird WhatsApp auf dem Smartphone aufgerufen
(sofern die App installiert wurde) und die Link-Daten zum Artikel vorgegeben. (Kommentieren): Diese Informationen stehen jetzt direkt beim Kommentarformular. (Empfehlen): Artikel via Email weiter empfehlen. Es wird das Standard-Email-Programm gestartet bzw. eine Auswahl an Email-Programmen
(Apps) wird angezeigt.
(Lesezeichen): Artikel als Lesezeichen in der Lesezeichenliste speichern.
Lesezeichen verwalten/entfernen unter Menüpunkt [Nachrichten>Lesezeichen]
Lesezeichen setzen
Fügen Sie diesen Artikel Ihrer Lesezeichenliste hinzu.
Zur Lesezeichenliste Max. Anzahl Lesezeichen erreicht! Sie können erst dann wieder Lesezeichen hinzufügen, wenn Sie Artikel aus der Liste gelöscht haben.
Ihr Kommentar zum Artikel
Geben Sie hier Ihren Kommentar zu dem Artikel ab. Bitte alle Felder ausfüllen
und eine gültige Email-Adresse eintragen. Sie erhalten eine Nachricht an diese angegebene Email-Adresse. Bitte bestätigen Sie dort unter dem angegebenen Link Ihren Kommentar, der dann erst veröffentlicht werden kann. Nicht bestätigte Kommentare werden nach 1 Monat gelöscht.Bitte beachten: Wir veröffentlichen ausschließlich sachliche Beiträge zum Thema. Beleidigungen, persönliche Angriffe und andere
Verstöße gegen Rechtsnormen werden gelöscht. Adressen, Telefon-Nummern und Weblinks werden auskommentiert. Weblinks können eine automatische Löschung des Kommentars bewirken. Die
Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor. Für den Inhalt der Kommentare sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich. Die
Redaktion macht sich den Inhalt von Kommentaren nicht zu eigen. Nach Sichtung wird der Kommentar mit Name, aber ohne Email-Adresse
veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Wichtig: Nach Abschicken wird neben Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kommentar die zugehörige
IP-Adresse sowie der Zeitstempel gespeichert. E-Mail- und IP-Adresse werden nach 3 Monaten gelöscht. Sollten Sie Ihren Kommentar später einmal löschen wollen, so benötigen wir
die an Sie geschickte Bestätigungs-E-Mail, um den Kommentar zu entfernen. Ihre E-Mail-Adresse allein reicht für eine Löschung nicht aus.
Kommentare
Älteste Kommentare werden zuerst angezeigt.
Kommentar von Gerrit Koch am 15.01.2015[0,0/0]
Abwahl ist das eine, aber wer macht es dann? Wobei: Es kann eigentlich nur besser werden.
Bewerten Sie diesen Kommentar!
Kommentar von Klaus Hansen am 16.01.2015[0,0/0]
Man kann nur hoffen, dass der Abwahlantrag Erfolg hat. Frau Schopenhauer ist eine Belastung für unsere Stadt. Die Bürgerschaft ist zu einer Zuflucht für Schulmeister, Bürokraten und Langweiler geworden. Diese Stadtpräsidentin, die diesen Titel nicht verdient, setzt allem die Krone auf. Bei ihren meist schwachen Auftritten als Rednerin (wobei sie vom Blatt abliest) schwadroniert sie in der Tonlage einer Heimleiterin für Schwererziehbare. Die Wähler werden entscheiden, ob die Reden der Stadtpräsidentin nicht besser »ungesprochen bleiben« und damit der SPD die Quittung für die Besetzung dieses Amtes geben. Bei Frau Schopenhauer ist Selbstkritik unerwünscht. Schuld sind immer die Anderen. Ignoranz und Inkompetenz werden in keinem Mitglied der Bürgerschaft so deutlich wie bei ihr, und es wundert einen langsam, wozu uns eine solche Stadtpräsidentin leisten, wenn es genau so gut ohne geht. Selbst beim Anbaden will sie keiner mehr dabei haben.
Bewerten Sie diesen Kommentar!
Kommentar von Rolf Fechner am 16.01.2015[0,0/0]
Natürlich ist Frau Schopenhauer juristisch verantwortlich für ihre Unterschrift, auch wenn sie diese nicht selbst geleistet hat: entweder war sie von vornherein mit dem Inhalt einverstanden, oder aber, sie kannte den Text nicht, dann haben diejenigen, die den Text entworfen haben, in Bezug auf sie zunächst ohne Vertretungsmacht gehandelt und die Stadtpräsidentin hat das Handeln nachträglich genehmigt- ergibt sich alles aus dem BGB Allgemeiner Teil. So oder so hat sie ihre Pflicht als Unparteische verletzt. Bei einer Abwahl könnte es auch noch einen schönen Tanz geben.