POLITIK
Travemünde 16.03.2011
Fünf Fragen, dünne Antworten:
Saxe beantwortet im Hauptausschuss Fragen der CDU zum O-Kai-Skandal
»Ich selbst kenne diesen Vertragspartner nicht, ich habe ihn nie getroffen«, sagte Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe vergangenen Monat im Hauptausschuss (TA berichtete). Gemeint ist der Lübecker Kaufmann Dirk Muchow, der über den Zeitraum des Passat-Geburtstages den Ostpreußenkai gemietet hatte. Zur Vertragsrückabwicklung hat die CDU einige Fragen an den Bürgermeister, die jetzt schriftlich beantwortet wurden.
»Es gibt offenkundig eine Vereinbarung zwischen der LHG und einem privaten Vertragspartner über die Aufhebung dieses Mietvertrages. Was da drin steht, weiß ich nicht«, hatte Bürgermeister Bernd Saxe im Februar erklärt. Er hätte im Internet von 40.000 Euro gelesen. Soviel soll Muchow Berichten zufolge an Entschädigung von der LHG bekommen haben. »Ich halte es für ausgeschlossen, dass solche Beträge da drinstehen«, sagte Saxe im Februar zum Aufhebungsvertrag.
Viel Informativer war das im März im Hauptausschuss vorgelegte Papier nun auch nicht. So wird die Frage, wie es überhaupt zu der Fremd-Vermietung kommen konnte, wo doch in der Ausschreibung steht, dass der Ostpreußenkai über die LTM angemietet werden kann, damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung am 07.05.2010 noch gar nicht festgestanden habe, welche Flächen für das Landprogramm in Frage kämen. »Vielmehr sollten die Bewerber ihr Konzept darlegen, das die erforderlichen Landflächen einschließt.«
Zur Frage nach der Entschädigungssumme wird auf das »Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zwischen Vertragspartnern« verwiesen. Und zur Frage nach Muchows Angebot statt des Ostpreußenkais einen Stand auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt zu akzeptieren wird darauf verwiesen, dass die Stadt ja nicht Vertragspartner sei sondern die Hafengesellschaft.
Peter Reinhardt (SPD) soll Kaufmann Muchow dem Vernehmen nach im Nichtöffentlichen Teil der Sitzung als »Ganoven, der die Stadt erpressen will« bezeichnet haben. TA
Die Fragen der CDU und die schriftlichen Antworten von Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe im Hauptausschuss im Wortlaut:
1.Wie kam es dazu, dass ein Mietvertrag zwischen dem Vertragspartner und der LHG geschlossen wurde, obwohl in der Ausschreibung der Veranstaltung steht, dass der Ostpreußenkai über die LTM angemietet werden kann?
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung am 07.05.2010 stand noch gar nicht fest, welche Flächen für das Landprogramm in Frage kommen. Vielmehr sollten die Bewerber ihr Konzept darlegen, das die erforderlichen Landflächen einschließt.
Auf Grund eines kommunikativen Missverständnisses zwischen der LHG und der Hansestadt Lübeck standen die erforderlichen Flächen des Ostpreußenkais bei Konkretisierung des Landprogramms nicht mehr zur Verfügung. Das Missverständnis erklärt sich damit, dass zwar rechtzeitig eine Anfrage der Hansestadt Lübeck zur Nutzung des Ostpreußenkais im September 2010 ergangen ist, aber sich später heraus stellte, dass die LHG von einem eingeschränkten Nutzungsgegenstand ausgegangen ist, der lediglich den Anleger für die Großsegler betraf. Die Stadt ging davon aus, den gesamten Ostpreußenkai samt Gebäude zur Nutzung reserviert zu haben. Als das Missverständnis im Januar 2011 nach einem Ortstermin mit der LHG offensichtlich wurde, war es bereits zu spät und die LHG halte den Mietvertrag abgeschlossen.
2.Hat es von Seiten der Stadt oder der LTM einen Versuch gegeben, den Vertragspartner in die Veranstaltung »100 Jahre Passat« einzubeziehen?
Nein, die Organisation und Durchführung des Landprogramms erfolgt über eine private Agentur, die den Zuschlag auf der Grundlage einer Ausschreibung erhalten hat.
3 Hat der Vertragspartner der Stadt ein Angebot gemacht, den Mietvertrag aufzuheben?
a. Wenn ja; welche Bedingungen umfasste das Angebot?
Der Vertragspartner der LHG hat der Stadt den Vorschlag unterbreitet, gegen Verzicht auf den Mietvertrag für die Dauer von fünf Jahren einen Stand auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt zu bekommen.
b. Wenn ja: Aus welchen Gründen wurde das Angebot von der Stadt abgelehnt?
Zunächst ist festzustellen, dass der Geschäftspartner des Vertragspartners die LHG ist und nicht die HL. Eine Verhandlung über den Mietvertrag kann also allenfalls auf der Ebene zwischen den beiden Mietvertragspartnern erfolgen.
Zudem gibt es für den Lübecker Weihnachtsmarkt ein eindeutig geregeltes Verfahren zur Standvergabe. Danach ist eine langjährige Standvergabe ausgeschlossen und jeder Standbetreiber muss sich bewerben. Über die Vergabe entscheidet in jedem Jahr neu anhand von vorher festgelegten Qualitätsstandards die LTM.
4. Hat es eine Anweisung des Aufsichtsrates oder des Gesellschaftervertreters an die Geschäftsführung der LHG gegeben, den Vertragspartner aus dem Mietvertrag »rauszukaufen«
Soweit es den Gesellschafter der LHG, Hansestadt Lübeck, betrifft, hat es keine Gesellschafterweisung gegeben. Der Aufsichtsrat hat in dieser Angelegenheit keinen Beschluss gefasst.
5. Welcher Abfindungsbetrag zur Aufhebung des Mietvertrages wurde zwischen dem Vertragspartner und der LHG vereinbart?
Der Mietvertrag ist dem laufenden operativen Geschäft der LHG zuzuordnen und unterliegt dem allgemeinen Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zwischen Vertragspartnern, so dass die Hansestadt Lübeck hierüber keine Auskunft geben dürfte. Die LHG-Geschäftsführung hat auf Nachtrage erklärt, dass sie zu einzelnen Geschäftsvorfällen keine Auskunft erteilt.
Externe Links zum Thema:
»Ostpreußenkai: Bleibt Flächenvergabe im Dunklen?«, HL-live.de vom 16.03.2011 (12:03 Uhr); »Passat-Fest: Streit um den Ostpreußenkai eskaliert«, LN-online vom 17.03.2011 (00:00 Uhr)
1 http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=67797
2 http://www.ln-online.de/artikel/2949947