TOURISMUSWIRTSCHAFT 3
Travemünde 15.06.2015
»Mehrheit der Händler vor Ort wünscht 11:00 bis 17:00 Uhr«
Das sagt die Hansestadt Lübeck zur Diskussion um die Sonntags-Öffnungszeiten in Travemünde

Langentepe: »Im Rahmen der neuen SH Bäderregelung war es seitens der HL notwendig, für seinen »Badeort« Travemünde analog zu den anderen Gemeinden entlang der Küste eine entsprechende Ausnahmeregelung vom Ladenschlussgesetz zu formulieren. Die von Ihnen angefügte Allgemeinverfügung.
BEVOR diese von der Bürgerschaft beschlossen worden ist, sind selbstverständlich auch die Travemünder Gewerbetreibenden und EXPLIZIT die TWG angeschrieben worden.
Das Gesetz sieht vor, zwischen 11 und 19 Uhr maximal 6 Stunden am Sonntag zu öffnen.
Die Travemünder wollten 12 bis 18 Uhr. So wurde dieser Zeitraum in die Allgemeinverfügung festgeschrieben.
Im Sinne des § 47 f Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO) v. 28.02.2003 wurden als mögliche Vertretungen die Kreiselternvertretung Lübeck, die Stadtel-ternvertretung Lübeck, der Kreiselternbeirat der Gemeinschaftsschulen in der Hansestadt Lübeck und das Stadtschülerparlament Lübeck beteiligt.
Zu der Lage der täglichen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gab es folgende Rück-meldungen:
Zu der Lage der täglichen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gab es folgende Rückmeldungen:
- Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis: Nicht vor 12.00 Uhr
- Dekanat der Katholischen Kirche: Keine Rückmeldung
- Lübeck-Management e. V.: Schließt sich der IHK an
- IHK zu Lübeck: Empfiehlt einheitliche Regelung für Lübecker Bucht
- Ver.di Nord: Keine Rückmeldung
- Einzelhandelsverband Nord: Im Zeitkorridor von 11.00 – 18.00 Uhr
- Mehrheit der Händler vor Ort wünscht 11 – 17 Uhr (Minderheit 12 – 18 Uhr)
- Lübeck und Travemünde Marketing GmbH: 12.00 – 18.00 Uhr (verweist auch auf TWG und Timmendorf)
- Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft (TWG): 12.00 – 18.00 Uhr (verweist auch auf Timmendorf)
- Kreiselternvertretung Lübeck: Nicht zuständig
- Stadtelternvertretung Lübeck: Nicht zuständig
- Kreiselternbeirat der Gemeinschaftsschulen in der Hansestadt Lübeck: Keine Rückmeldung
- Stadtschülerparlament Lübeck: 11:00 – 17:00 Uhr
Der Kreis Ostholstein teilte auf Nachfrage mit, dass die Kommunen der Lübecker Bucht sich auf eine Öffnungszeit von 12.00 bis 18.00 Uhr geeinigt haben.
Nach Auswertung der Rückmeldungen wurden für den Lübecker Stadtteil Travemünde die tägliche Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen in der Zeit vom 17.12. bis 08.01. und 15.03 bis 31.10. auf die Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr durch Allgemeinverfügung (s. Anlage) festgelegt.
Dass es jetzt Reaktionen seitens des Einzelhandels gibt, liegt daran, dass die Stadtverwaltung im März 2015 den ersten Hinweis aus Travemünde erhalten hatte, dass einzelne Gewerbe abweichende Öffnungszeiten haben. Diese wurden seitens des »Ordnungsamtes« (Korrekt: Bereich Gewerbeangelegenheiten) angeschrieben und auf die Allgemeinverfügung hingewiesen. Dies brachte wohl einiges ins Rollen, da das Ordnungsamt immer mehr Hinweise, aber auch Nachfragen zur Regelung erhielt.« TA