Sonntags darf erst ab 12:00 Uhr statt ab 11:00 Uhr geöffnet werden – Schaden für die Tourismuswirtschaft befürchtet
Feriengäste füllen sonntags ab 11:00 Uhr im Lebensmittelmarkt die Kühlschränke der Ferienwohnungen auf. Tagesgäste kaufen sonntags ab 11:00 Uhr auf dem Weg vom Parkplatz Baggersand noch schnell einen Badeanzug, eine Mütze oder was man sonst so braucht am Strand. Es ist die »beste Stunde« für den Einzelhandel. Doch nach dem Willen der Stadt ist es damit jetzt vorbei: Die Läden dürfen erst ab 12:00 Uhr öffnen. »Travemünde Aktuell« berichtet als erste Zeitung exklusiv über den neuen Ärger in der Tourismuswirtschaft.
Ab 11:00 Uhr brummt es Sonntags in der Vorderreihe, ab 12:00 Uhr ist dann schon wieder »Tote Hose«, sagen viele Einzeländler. Genau dann sollen sie ihre Läden öffnen? Foto: TA
Die eingeschränkten Öffnungszeiten, die die neue Bäderregelung festlegt, hat der Travemünder Einzelhandel noch relativ ruhig hingenommen. Die »Verfügung« durch die Hansestadt Lübeck jedoch nicht. Es brodelt gewaltig in der Wirtschaft des Seebades. Der Grund: Laut Bäderregelung dürfen in der Saison auch sonntags von 11:00 bis 19:00 Uhr Waren »des täglichen Ge- und Verbrauchs« verkauft werden. Insgesamt sechs Stunden lang. Tatsächlich waren viele Händler der Meinung, sich diese sechs Stunden selbst aussuchen zu dürfen. Die großen Lebensmittel-Märkte etwa einigten sich auf die Zeit von 11:00 bis 17:00 Uhr, bewerben das unübersehbar auf riesigen Transparenten. Auch viele Einzelhändler haben diesen Zeitraum für sich gewählt. Dabei geht es nicht nur um Umsatz: Für die Mitarbeiter ist es ein großer Unterschied, ob sie um 17:00 Feierabend haben und den Sonntag noch etwas mit der Familie genießen können oder nicht.
Die großen Lebensmittelmärkte haben sich längst auf 11:00 bis 17:00 Uhr geeinigt und bewerben diese Sonntagsöffnungszeiten unübersehbar. Fotos: TA
Damit waren seit mehr als einem Jahr sowohl Handel als auch Kunden zufrieden. Doch sie haben die Rechnung ohne die »Allgemeinverfügung über die Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Bäderverordnung (BäderVO)« der Hansestadt Lübeck gemacht. Die schreibt seit Dezember 2013 die Sonntags-Öffnungszeiten in Travemünde vor, und zwar »jeweils von 12:00 bis 18:00 Uhr«. Sehr viele Einzelhändler kannten die Verfügung der Stadt offenbar nicht. Umgekehrt hat im 20 Kilometer entfernten Lübeck offenbar niemand mitbekommen, dass sich in Travemünde kaum jemand daran hält. Eine kurze, nicht repräsentative Umfrage von TA ergab, dass die meisten Geschäfte Öffnungszeiten von 11:00 bis 17:00 Uhr für besser halten. Selbst in Geschäften, die die Lübecker Anweisung kannten und sich daran hielten, würde man lieber um 11:00 Uhr öffnen.
Diese »Allgemeinverfügung« war einem Großteil der Travemünder Wirtschaftswelt offenbar nicht bekannt: Im Seebad darf Sonntags nur von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet werden. Foto: TA
So verwundert es, dass die Stadt in ihrer Verfügung angibt, »verschiedene vorliegende Stellungnahmen« ausgewertet zu haben. Dazu seien »verschiedene Interessenvertretungen des Einzelhandels, der Kirche und Jugendvertretung angehört« worden. Einzelhändler berichten jetzt von amtlichen Schreiben und Anrufen mit der Aufforderung, die Sonntags-Öffnungszeiten auf 12:00 bis 18:00 Uhr zu ändern. Auch einer der großen Lebensmittelmärkte soll bereits dazu aufgefordert worden sein. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.
Trauriger Einzelhandel: Eine Verfügung der Stadt macht es der Tourismuswirtschaft schwer. Foto: TA
Viele Travemünder Einzelhändler wollen sich das aber nicht bieten lassen und jetzt eine Unterschriftensammlung organisieren, die nach TA-Informationen am Montag starten soll.
Sagt den Kaufleuten seine Unterstützung zu: Bürgerschaftsmitglied Thomas Thalau (CDU). Foto: ARCHIV TA
Als erster Politiker äußerte sich am Samstag Bürgerschaftsmitglied Thomas Thalau (CDU) zu dem Thema: »Wenn sich in Travemünde die Geschäftsleute einig sind, dass zwischen 11:00 und 17:00 Uhr geöffnet wird, was spricht dagegen?«, fragt Thalau. »Das hat sich ja wohl bewährt in den letzten Monaten«. Er sichert »hundertprozentig« seine Unterstützung zu. Dabei sieht er auch die Interessengemeinschaft der örtlichen Kaufleute »Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft« (TWG) in der Pflicht: »TWG, übernehmen Sie! Meine Unterstützung haben Sie«, verspricht Thalau. TAExterner Link zum Thema: Die »Allgemeinverfügung über die Festlegung der Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Bäderverordnung (BäderVO)« der Hansestadt Lübeck.
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Kommentare
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Kommentar von Hein Blööd am 14.06.2015[0,0/0]
Wer hat denn da mal wieder an einem Rad gedreht, dass alle sozialen und wirtschaftlichen Faktoren ausbremst?? Diese Verordnung kann doch nur von einer »Fachkraft – kräften« bar jeder Realität am geschützten Schreibtisch entstanden sein. Es sind die »Unarten« der Gäste, etwa in dem Zeitraum von 12:00 – 14:00 auf ihren Magen zu hören anstatt zu shoppen, gegen 17:00 die Heimreise anzutreten damit man rechtzeitig zu Hause die Sportschau, Nachrichten etc. ansehen kann. Oder aber der Hotelgast der sich um diese Uhrzeit langsam frisch macht um sich auf den Abend vorzubereiten. Der soziale Aspekt: Zitat: Für die Mitarbeiter ist es ein großer Unterschied, ob sie um 17:00 Feierabend haben und den Sonntag noch etwas mit der Familie genießen können oder nicht. Zitat Ende. Diese Faktoren sind in keiner Weise bei der Beschlussfassung berücksichtigt worden, da diese diejenigen nicht betreffen, die haben ja Sonnabend und Sonntag frei und müssen am Montag erst wieder schwer arbeiten….
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Kommentar von Justus Justizius am 14.06.2015[0,0/0]
Wenn sich unmittelbar nach dem Besuch des Gottesdienstes die Möglichkeit anschließt, einkaufen zu gehen, dann ist das doch eine gute Sache. Kann ich erst ab 12 Uhr einkaufen, dann überlege ich mir zweimal ob ich in die Kirche gehe und dann 1 Stunde warte. In die Kirche muss ich nicht, aber Einkaufen sollte ich schon. Denn die lieben zu Hause wollen was frisches zu Futtern haben. Wer hat sich diese kirchenfeindliche Regelung ausgedacht? Oder war es die Kirche selbst, welche an die Regelung 12 Uhr-18 Uhr durchgedrückt hat? Abgesehen von all den anderen Nachteilen.
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Kommentar von Pat am 15.06.2015[0,0/0]
Gab es vor einiger Zeit nicht mal die Klage der Kirche über die Öffnung der Läden am »heiligen Sonntag«? Ich kann mir gut vorstellen, dass hier fernab der Realität in Lübeck zu gunsten der Kirchen entschieden worden ist und nicht für die Einzelhändler, Touristen und Einwohnern.