OSTSEE
Travemünde 07.11.2026
Lachsfischerei in der Ostsee bleibt 2027 erlaubt
Bootsanglerclub begrüßt EU-Entscheidung und fordert mehr Mitsprache beim Artenschutz
Der BAC hatte sich im Vorfeld gegenüber der Europäischen Kommission gegen ein vollständiges Verbot eingesetzt. Gleichzeitig betont der Verein, dass der Schutz gefährdeter Wildlachsbestände auch für die Anglerschaft eine hohe Priorität habe. Fischereipolitische Entscheidungen müssten jedoch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die tatsächlichen Auswirkungen der Freizeitfischerei berücksichtigen.
Angler engagieren sich für den Artenschutz
Nach Angaben des BAC leisten Angelvereine seit Jahrzehnten wichtige Beiträge zum Natur- und Artenschutz. Dazu gehören Spenden für Besatz- und Wiederansiedlungsmaßnahmen, ehrenamtliche Gewässerpflege und die Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen.
Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut. Angler stellen Fangdaten und biologische Proben zur Verfügung und helfen so dabei, Erkenntnisse über die Herkunft und Zusammensetzung der Ostseelachsbestände zu gewinnen.

BAC fordert mehr Mitsprache
»Wir freuen uns, dass die Lachsfischerei weiterhin möglich bleibt. Unsere Anglerinnen und Angler übernehmen seit Jahren Verantwortung für den Schutz der Fischbestände. Wer sich für deren Erhalt engagiert, muss künftig auch bei den Entscheidungen mit am Tisch sitzen«, erklärt Andreas Weber, Vorsitzender des BAC.

Der Verein fordert deshalb, anerkannte Anglerverbände künftig frühzeitig und verbindlich in fischereipolitische Beratungen auf nationaler und europäischer Ebene einzubeziehen. Ziel sei es, den Schutz der Wildlachsbestände mit einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Freizeitfischerei zu verbinden.
PM Bootsanglerclub e. V. (BAC) / TA










