ORTSGESCHEHEN
Travemünde 05.05.2026
BfL fordert: Strandnutzung für Hunde ab Oktober
BfL unterstützen Initiative zur Anpassung der Strandsatzung in Travemünde
Die derzeitige Regelung, nach der Hunde erst ab November wieder an den Strand dürfen, stellt aus Sicht der BfL eine unverhältnismäßige Einschränkung für viele Bürger dar. Insbesondere verantwortungsvolle Hundebesitzer sowie Familien werden dadurch unnötig benachteiligt.

»Seit Jahrzehnten wird der Strand im Oktober rücksichtsvoll von Einheimischen und Gästen genutzt – ein funktionierendes Miteinander, das durch die neue Regelung ohne erkennbaren Mehrwert eingeschränkt wird«, erklärt die BfL. Die Vielzahl an Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie über 4.300 Unterschriften unter einer entsprechenden Petition zeigen deutlich, dass hier ein echtes Bedürfnis nach Korrektur besteht.
Die BfL kritisieren zudem, dass trotz öffentlicher Unterstützung einzelner politischer Vertreter bislang keine konkreten Schritte zur Änderung der Satzung erfolgt sind. »Es darf nicht sein, dass tausende Stimmen ungehört bleiben. Politik muss die Lebensrealität der Menschen ernst nehmen und entsprechend handeln«, so die Wählergemeinschaft weiter.
Neben der zeitlichen Einschränkung wird auch die generelle Situation für Hundebesitzer in Travemünde bemängelt. Das begrenzte Angebot an Freilaufflächen sowie Nutzungskonflikte am ausgewiesenen Hundestrand führen zunehmend zu Frustration bei Betroffenen.
Die BfL fordern daher:
• die Aufhebung des Verbots für den Monat Oktober,
• eine ausgewogene und praxistaugliche Regelung für die Strandnutzung,
• sowie eine stärkere Berücksichtigung der Interessen von Einwohnern und Gästen gleichermaßen.
»Travemünde lebt von seiner Offenheit, seiner Lebensqualität und seinem respektvollen Miteinander. Dazu gehört auch eine faire und nachvollziehbare Regelung für alle«, betonen die BfL abschließend.
Die BfL werden das Anliegen politisch begleiten und sich aktiv für eine zeitnahe Lösung im Sinne der Bürger einsetzen.
PM BfL











