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Travemünde 04.06.2025
Neue Parkgebühren in Travemünde ab 1. Juni in Kraft
Seit dem
1. Juni 2025 gelten in Lübeck und damit auch in Travemünde neue Parkgebührenregelungen. Mit der aktualisierten Parkgebührenverordnung wurden die Tarife stadtweit angepasst – darunter auch in beliebten touristischen Zonen, Hafenbereichen und Innenstadtlagen. Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Lenkung des ruhenden Verkehrs sowie eine bessere Auslastung bestehender Parkflächen.
Parken in Travemünde: Neue Tarife und Zeiten
Auch in Travemünde wurden die Gebühren entsprechend der neuen Verordnung angepasst. Je nach Zone und Lage gelten nun angepasste Stundensätze. In den zentralen Parkzonen (Mövenstein, Leuchtenfeld, Fährhafen uä) liegen die Tarife nun bei bis zu 3,20 Euro pro Stunde, in weniger frequentierten Bereichen etwas darunter. Die Geltungszeiten richten sich dabei nach Lage und Auslastung.
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die letzte umfassende Anpassung der Parkgebühren über zehn Jahre zurückliegt. Mit der Neuregelung soll das Parkraummanagement aktualisiert und auch ökologischen Zielen wie der Förderung umweltfreundlicher Mobilität besser Rechnung getragen werden.
Gebührenübersicht und digitale Infos
Die aktuelle Gebührenstruktur, Zeiträume und Details zu den einzelnen Zonen sind unter www.parken-luebeck.de abrufbar.
Zusätzlich wurden bereits digitale Bezahlsysteme sowie neue Parkautomaten eingeführt, die eine einfache und flexible Zahlung ermöglichen – auch per App.
Hinweis für Besucher:innen und Einheimische
Gerade in der bevorstehenden Sommersaison empfiehlt es sich, vorab einen Blick auf die aktuelle Parkzonenkarte und Gebührenstruktur zu werfen. In Travemünde stehen zudem zahlreiche Alternativen zur Verfügung – vom ÖPNV bis zum Fahrrad – für eine entspannte Anreise zum Strand, in die Altstadt oder zur Promenade.
Die Lübecker Verkehrsplanung weist darauf hin, dass mit den neuen Regelungen langfristig eine bessere Verfügbarkeit von Stellplätzen und eine Verkehrsberuhigung in sensiblen Bereichen erreicht werden soll.
Travemünde Aktuell informiert auch weiterhin über Änderungen im Stadtbild und in der Verkehrsplanung – insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse im Seebad.
PM KWL / TA
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Kommentare
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Kommentar von Wolfgang T. am 01.05.2026 [4,2/10]
Ganz ehrlich…… diese besucherunfreundliche Gebührengestaltung wird Travemünde merken. Genau wie in Timmendorfer Strand werden ideologische Träumereien ( Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel ) dafür sorgen, dass es allen schlechter geht. Die Gastronomie und der Einzelhandel werden weniger Umsatz machen, weil viele Leute das „aus Prinzip“ nicht mehr mitmachen und diese Orte meiden werden. Man fühlt sich als Autofahrer nicht willkommen. Dann ist das halt so. In Schönheit sterben ????♂️
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Kommentar von Tagesgast am 21.11.2025 [4,3/29]
Wir haben heute, am 21.11.2025, am Fischereihafen geparkt, um für 4 Stunden dann 12€ zu bezahlen. Während dieser Zeit haben wir in zwei Geschäften für Umsatz gesorgt sowie die Gastronomie unterstützt und damit also wohl das getan, was sich Travemünde von ihren Gästen wünscht. Wir haben eine Anreise von ca. 60km und es ist uns nicht möglich in angemessener Zeit Travemünde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Obwohl wir in den Jahren vor den neuen Parkgebühren recht oft und sehr gerne in Travemünde waren, werden wir bei diesen unangemessenen Stundensätzen künftig auf andere Ostseeorte ausweichen.
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Kommentar von Travemünder am 27.06.2025 [4,2/43]
Natürlich wird die Erhöhung der Parkgebühren mit hehren Zielen begründet. Allerdings ist nun eine der Auswirkungen dass man 1,60€ Mindestparkgebühr bezahlen muss, wenn man schnell ein Brötchen bei von Allwörden, Fisch bei Stengel kaufen oder ein DHL Paket bei Tina’s Giftshop in der Vorderreifen abholen will. Früher gab’s die Brötchentaste. Die ist nun entweder gar nicht mehr vorhanden oder ohne Funktion. Nun dann wünsche ich weiterhin gute Geschäfte in der Vorderreihe. Manchmal glaube ich in Schildbürger-Münde zu wohnen... unzählige Bespiele dafür: Grillen auf dem Grünstrand nebst Toilettencontainer (neuerdings Raststättentoilettenhaus das bereits seit 1.Mai in Betrieb sein sollte und immer noch nicht ist) ewiger Verkehrsversuch Vorderreihe mit oder ohne Fußgängerzone, die eigentlich keine ist. Jährlich wechselnde Fahrtrichtung in den Einbahnstraßen. Pop-up Einbahnstraße an Grünstrand mit mangelnder Beschilderung. Fehlende Parkplätze und und...Na jedenfalls wird’s nicht langweilig...
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Kommentar von Nicole am 09.06.2025 [4,2/63]
Klar werden die höheren Preise zu mehr freien Plätzen für betuchte Strandbesucher führen weil einige Gäste die Parkplätze meiden werden. Warum sensible Bereiche entlastet werden erschließt sich mir nicht, etliche Besucher werden zunächst auf Wohnstraßen ausweichen. Langfristig würden genervte Anwohner dann nach Anwohnerparkausweisen rufen, die die Stadt dann sicher (natürlich gegen Gebühr) bereitwillig einführen wird. Bei Kritik heißt es dann: Wir machen nur was die Bevölkerung lautstark gewünscht hat. Erinnert mich an eine Gemeide wo die Anwohner zum Mißfallen der Stadtoberen eine idylische Grünfläche vor ihren Häusern erhalten wollten. Die Stadt hat die Grünfläche dann als Grillplatz freigegeben und viele hundert Feiernde kamen jedes Wochenende im Sommer mit Lärm, Müll und Gestank.
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Kommentar von Dini am 07.06.2025 [4,3/43]
ÖPNV aus der Teutendorfer Siedlung - oder besser noch, aus Teutendorf. Lachhaft.
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Kommentar von anonymer Kurgast am 07.06.2025 [4,3/72]
Als Strandbesucher wird man um eine Tageskarte (12 €) kaum herumkommen, dazu dann noch die Strandgebühr. Also wohl Picknickkorb statt Restaurantbesuch? ÖPNV ist keine Alternative selbst wenn man in der Nähe der Bahn HH - HL beheimatet ist. Besonders zynisch klingt in diesem Zusammenhang: "Die Lübecker Verkehrsplanung weist darauf hin, dass mit den neuen Regelungen langfristig eine bessere Verfügbarkeit von Stellplätzen und eine Verkehrsberuhigung in sensiblen Bereichen erreicht werden soll." Es geht um reine Verdrängung der weniger zahlungskräftigen auswärtigen Gäste. Gibt es die Grünstrandplakette, die wildes Parken und Befreiung von der Strandgebühr erlaubt, auch für Einzelpersonen und Kleingruppen?
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