VERANSTALTUNGEN
Travemünde 08.01.2025
Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Offene Sprechstunde im Malteserstift Haus St. Birgitta
Warum Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wichtig sind
Niemand, auch nicht enge Angehörige wie Kinder oder Eltern, ist automatisch berechtigt, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Seit dem 01.01.2023 können Ehegatten in begrenztem Umfang für eine befristete Zeit Entscheidungen treffen, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ohne entsprechende Regelungen müssen Angehörige oft eine gerichtliche Betreuung anregen.
Unterschiede und Funktionen
Vorsorgevollmacht:
Ermöglicht es, einer vertrauenswürdigen Person das Recht zu erteilen, wichtige Entscheidungen in Krankheits- oder Behinderungssituationen zu treffen.
Betreuungsverfügung:
Sichert Ihre Wünsche ab, wenn keine Person für eine Vollmacht zur Verfügung steht und das Amtsgericht eine Betreuung einsetzen muss.
Beratung durch Betreuungsvereine
Die Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein stehen Ihnen zur Verfügung, um kostenlos und ohne Terminvereinbarung zu diesen Themen zu beraten.
Die offene Sprechstunde in der Seniorenbegegnungsstätte bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, mehr zu erfahren und sich individuell beraten zu lassen.
TA / Info btv-hl