VERKEHR
Travemünde 26.06.2024
Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bussen
Verkehrsunternehmen reagieren auf Brandrisiko von Batterien
Wegen der Gefährdung durch Akku-Brände ist die Mitnahme von elektrisch betriebenen Tretrollern auf vielen Buslinien in Schleswig-Holstein vorerst nicht mehr möglich. Nachdem die Mitnahme in den Stadtverkehren Flensburg und Rendsburg sowie auf den Linien der Rohde Verkehrsbetriebe bereits seit März 2024 untersagt ist, gilt das Verbot für Elektro-Tretroller ab dem 1. Juli 2024 auch für die Stadtverkehre in Kiel, Lübeck, Neumünster und Heide, bei den Verkehrsbetrieben Schleswig-Flensburg sowie in den Bussen der Autokraft und Verkehrsbetriebe Kreis Plön, die außerhalb des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) unterwegs sind. Auch bei der Kieler Fördeschifffahrt werden Elektro-Tretroller nicht mehr mitgenommen.
Die Akkus der Elektro-Tretroller können sich ohne vorherige Anzeichen selbst entzünden, Brandfälle explosionsartig verlaufen. Die entstehende Rauch- und Feuerentwicklung ist in hohem Maße gefährlich, zumal in Bussen kaum Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
Das Mitnahmeverbot gilt ausschließlich für Elektro-Tretroller. Nicht betroffen sind E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle und Elektro-Scooter für Menschen mit Behinderungen, weil für deren Batterien höhere Sicherheitsanforderungen gelten. Sie können daher im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten gemäß den Tarifbestimmungen weiterhin mitgenommen werden.
In allen Nahverkehrszügen in Schleswig-Holstein können Elektro-Tretroller weiterhin ohne Einschränkungen mitgenommen werden.
PM NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH / TA