WIRTSCHAFT
Travemünde 16.10.2023
Travemünder Geschäftsleute freuen sich
Bäderregelung bis 2028 verlängert
»Der Kompromiss zwischen dem Land, den Kirchen und der Gewerkschaft Verdi hat weiterhin Bestand. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Handel und natürlich für alle Touristinnen und Touristen«, sagte der Minister. Die Tourismusorte hätten ein Interesse daran, ihren Gästen möglichst gute Einkaufsmöglichkeiten zu bieten.
Nach der neuen und alten Verordnung dürfen die Geschäfte in 95 ausgewählten Städten und Gemeinden – wie bislang auch – an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden innerhalb eines Zeit-Korridors von 11:00 bis 19:00 Uhr öffnen. Diese Regelung gilt für die Zeiträume vom 17. Dezember bis zum 8. Januar und vom 15. März bis zum 31. Oktober. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristinnen und Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können. Möbelhäuser, Autohäuser, Baumärkte und Fachmärkte für Elektrogroßgeräte dürfen ausdrücklich nicht öffnen.
PM Land Schleswig-Holstein











