POLITIK
Lübeck 12.04.2023
Bürgerschafts- und Seniorenbeiratswahl am 14. Mai 2023
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen bis 23. April 2023

Kommunalwahl
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet und
2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahl-gebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
3. nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Seniorenbeiratswahl
Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen / Einwohner der Hansestadt Lübeck, die am Wahltag:
1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens 6 Wochen
a) im Wahlgebiet (Hansestadt Lübeck) eine Wohnung (Hauptwohnung) haben oder
b) sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
3. nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl ab 11. April 2023
Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwählern kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen ab Montag, 11. April 2023, persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:
- Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck
- Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck
- Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck
- Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck
Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr ausgehändigt.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen sowohl für die Kommunalwahl als auch für Seniorenbeiratswahl schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 10. Mai 2023 um 12 Uhr unter www.luebeck.de/briefwahl freigeschaltet.

Wichtige Hinweise
Im Lübecker Rathaus wird allein der Versand der Briefwahlunterlagen organisiert. Es erfolgt keine direkte Ausgabe der Briefwahlunterlagen, diese sind persönlich nur in den vier Bürgerservicebüros erhältlich.
Vom 24. bis 28. April 2023 ist in der Großen Börse im Lübecker Rathaus die Einsicht in das Wählerverzeichnis möglich.
Am Wahltag, 14. Mai 2023, öffnet in der Großen Börse des Lübecker Rathauses von 8 bis 18 Uhr die zentrale Auskunftsstelle zu den Wahlen. Mitarbeitende des Bereichs Statistik und Wahlen beantworten alle betreffenden Fragen.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/kommunalwahl, zur Wahl des Beirats für Senioren unter www.luebeck.de/seniorenbeiratswahl sowie telefonisch unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an wahlen@luebeck.de erhältlich.
PM Hansestadt Lübeck