Mit Corona infizierte Personen müssen sich weiterhin fünf Tage absondern
Lübeck verlängert Quarantäne-Regeln per Allgemeinverfügung bis 31. Oktober 2022
Die Hansestadt Lübeck verlängert auf Grundlage des Erlasses des Landes Schleswig-Holstein vom 26. September 2022 die Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2). Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2022. Eine Verlängerung ist möglich.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch dasneuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktpersonin einer geeigneten Häuslichkeit
Ausführliche und tagesaktuelle Informationen zur Quarantäne sind online abrufbar unter www.luebeck.de/quarantaene.
Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0451/122-2676 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus.
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