FREIZEIT & TOURISMUS
Travemünde 15.05.2022
Das Ostseebad hat eröffnet
Im Ostseeheilbad Travemünde wird eine Kurabgabe beziehungsweise eine Strandbenutzungsgebühr erhoben. Beide Abgaben dienen der Deckung der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der Kureinrichtungen (Grünanlagen, Wege, Plätze, Promenaden, Veranstaltungen, Badeaufsicht etc.). Die Strandnutzungsgebühr ist in der Kurabgabe enthalten.
Der Strand kann im allgemeinen kostenlos betreten werden. Die Gebühr wird nur fällig, wenn man dort länger verbleibt. Ansonsten wird die Kurabgabe wird von allen Personen erhoben, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen oder Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird. TA
Kurabgabe
- 15.05. – 14.09.: 3,00 €
- 01.01. – 14.05. und 15.09. – 31.12.: 1,60 €
Strandbenutzungsgebühr
- 15.05. – 14.09.: 3,00 € (ab 15 Uhr 1,60 €)
Gebührenfrei ist der Strand am Brodtener Ufer.
Von der Strandbenutzngsgebühr befreit sind:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und
- Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100.
- Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist
- alle Ostseecard-Inhaber:innen
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck
- Studierende an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck mit gültigem Studierendenausweis
- Auszubildende, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen mit entsprechendem Nachweis
- Teilnehmer:innen an den Lehrgängen der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer und der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule auf dem Priwall