ORTSGESCHEHEN 1 23
Travemünde 01.06.2021
Öffentlichkeitsbeteiligung Landschaftsschutzgebiet »Küstenlandschaft Priwall«

Senator Hinsen (CDU) bat am Dienstag die Medien, die beginnende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Küstenlandschaft Priwall« besonders herauszustellen und die Bürger zu bitten, davon reichlich Gebrauch zu machen. Er freue sich, dass die Verordnung im Entwurf nunmehr vorliege. Eingehende Abstimmungen und Erörterung mit Betroffenen, die Klärung rechtlicher Fragen und die intensive Prüfung zum Beispiel der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes hätten viel Zeit in Anspruch genommen. Da der Priwall auch einer zunehmenden Nutzung durch den Tourismus unterliege, galt es Kompromisse zu finden zur Intention des Landschaftsschutzgebietes und seiner besonderen Schutzwürdigkeit.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Verordnung nicht durch die Bürgerschaft beschlossen, sondern von der Hansestadt Lübeck als Untere Naturschutzbehörde erlassen. Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) legt den Entwurf der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet »Küstenlandschaft Priwall« und die dazugehörige Übersichtskarte bis zum 30.06.2021 bei der unteren Naturschutzbehörde, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, montags bis dienstags jeweils von 8:00 bis 14:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 zur Einsicht aus. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen kann aufgrund der derzeitigen Regelungen nur unter vorheriger Terminvereinbarung (0451/ 122-3917) erfolgen. Jedermann hat das Recht bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, mithin bis Donnerstag, 15.07.2021, bei der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abzugeben. KEV/HN
Unterschutzstellung der »Küstenlandschaft Priwall«
Erlass einer Stadtverordnung zum Landschaftsschutzgebiet
Aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses von 2017 zur Unterschutzstellung eines Landschaftsschutzgebietes »Küstenwald Priwall« hat die Untere Naturschutzbehörde die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf des nördlichen Priwalls einschließlich der Kohlenhofspitze prüfen lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Schutzwürdigkeit für den gesamten Untersuchungsbereich gegeben ist.
Im weiteren Verfahren wurden der Flächenumgriff für ein geplantes Landschaftsschutzgebiet »Küstenwald Priwall« entworfen und – in Vorbereitung zur Schutzverordnung – die zulässigen, die genehmigungsbedürftigen und die verbotenen Handlungen definiert.
Alle Grundlagendateien, wie der Verordnungstext-Entwurf, die Übersichtskarte und das Gutachten zur Überprüfung der Schutzwürdigkeit sind unter www.luebeck.de/unv abrufbar.
»Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen vierwöchigen Beteiligungsverfahren möchten wir Gelegenheit geben, die Ergebnisse und den Planungsstand zu erläutern und auf die Besonderheiten der Küstenlandschaft Priwall vor Ort aufmerksam zu machen », so Umweltsenator Ludger Hinsen. Im Weiteren weist Bettina Koch, Diplom-Ingenieurin für Landschaftspflege, darauf hin, dass mit Beginn der öffentlichen Auslegung das Gebiet als einstweilig sichergestellt gilt.
Das geplante Landschaftsschutzgebiet besteht aus Teilen einer an der Trave und Ostsee liegenden Nehrung, die durch Ablagerungen von Sand weiter in die Ostsee hineinwächst. Das Gebiet umfasst in einer überwiegend natürlichen bis naturnahen Ausprägung die gesamte Abfolge einer charakteristischen Küstenlandschaft der schleswig-holsteinischen Ostseeküste, die aus Strand mit Spülsaum, Vordünen, Sanddorndünen, Weiß- und Graudünen mit feuchten Dünentälern sowie Trockenrasen- und Vorwaldbereichen sowie einem Buchen-Kiefernwald besteht.
Für weitergehende Informationen steht die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung. PM
Quelle: Pressemitteilung Lübeck Pressedienst vom 01.06.2021
»Endlich! Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des nördlichen Priwalls als Landschaftsschutzgebiet ist gestartet! Lange mussten wir darauf warten, Denn unser Antrag, den nördlichen Priwall unter Schutz zu stellen, stammt bereits aus dem Jahr 2016 und wurde 2017 mehrheitlich in der Bürgerschaft beschlossen«, so Antje Jansen Bürgerschaftsmitglied der GAL.
»Seitdem haben wir gemeinsam mit der Bürger*inneninitiative für Nachhaltigkeit (BIN) und anderen Fraktionen erreichen können, dass dem geplanten Bau an der Kohlenhofspitze eine Absage erteilt wurde. Eine spektakuläre Menschenkette mit tausend Menschen rund um den Wald am Kohlenhof hatte 2019 eindrucksvoll deutlich gemacht, wie sensibel die Bevölkerung mittlerweile darauf reagiert, wenn wertvolle Natur zerstört und bebaut werden soll.«
Nun schreitet die Ausweitung des Landschaftsschutzgebietes neben wertvoller Dünenlandschaft durch Einbeziehung des Waldes endlich voran.
»Als GAL hatten wir über einen weiteren Antrag versucht, die geplante Grenze des Landschaftsschutzgebietes auch um die kleine Freifläche des Kohlenhofs zu erweitern, auf der momentan keine Bäume stehen. Hier könnten junge Bäume gepflanzt werden oder eine Wildblumenwiese entstehen. CDU und SPD wollen dort jedoch eine Multifunktionsfläche einrichten. Hierzu können nun Einwohnerinnen und Einwohner Stellung nehmen.«
»In jedem Fall muss bei den Landschaftsschutzgebieten des Priwalls zukünftig unbedingt vermehrt darauf geachtet werden, dass der Schutz auch eingehalten wird. Denn klar ist, dass mit der immensen Steigerung der Unterkünfte auf dem Priwall auch die Anzahl der Spaziergänger*innen, mitgeführter Hunde und leider auch die Mengen wild entsorgten Mülls ansteigen werden«, so Carl Howe, baupolitischer Sprecher der GAL. »Auch sehen wir weiterhin ein großes Problem in dem massiv gestiegenen Verkehrsaufkommen durch Urlauber und Tagesbesucher*innen. Hier hatten wir vor einiger Zeit vorgeschlagen, den Verkehr auf dem Priwall weitgehend zu beruhigen, in dem Parkmöglichkeiten am Ortseingang durch eine Parkpalette vermehrt werden und die Gäste mit kleinen Shuttlebussen oder Leihrädern ihren Weg fortsetzen. Zu einem Priwall, der in weiten Teilen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wird, passt es nicht, dass massenhaft Pkw zu Staus und zugeparkten Wegen führen. Hier fehlt nach wie vor ein ganzheitlicher Ansatz, um wenigstens die Automassen fern zu halten. Auch wenn es für eine behutsame Entwicklung des Priwalls, wie ursprünglich von der BIP vorgeschlagen wurde, mittlerweile zu spät ist, ließe sich hier noch etwas retten.«
Quelle: Pressemitteilung GAL vom 01.06.2021