Das »Betretungs- und Aufenthaltsverbot zu Tourismus- und Freizeitzwecken« gilt derzeit in Travemünde am Wochenende, also den ganzen Samstag und Sonntag. Doch Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) kann seine Allgemeinverfügung nicht durchsetzen. Am Sonntag wurde Travemünde von Besuchern regelrecht überrollt.
Parkplatz Leuchtenfeld am Sonntag gegen 12:40 Uhr. Foto: HELGE NORMANN
Rasch füllten sich der Parkplatz Leuchtenfeld und die angrenzende Trelleborgallee mit PKW unterschiedlichster Kennzeichen. Besonders viele Hamburger wurden außerdem im Bereich des Parkplatz Möwenstein sowie den angrenzenden Wohnstraßen gesehen. Mit Kind und Kegel, Hund und großen Taschen machte man sich auf den Weg zum Strand und auf die Promenade.
Parkplatz Leuchtenfeld und Trelleborgallee am Sonntag um 14:16 Uhr. Foto: KARL ERHARD VÖGELE
Um einmal echte Zahlen zu bekommen, hat »Travemünde Aktuell« am Sonntag (14.02.2021) auf den Parkplätzen Leuchtenfeld und Trelleborgallee eine Zählung durchgeführt: In diesem Bereich sind 553 Parkplätze. Gegen 14:15 Uhr standen 271 Autos auf den Parkplätzen, davon 178 Stück ohne Lübecker Kennzeichen und 93 Autos mit dem Kennzeichen HL. Auf jedes Lübecker Kennzeichen kommen somit zwei auswärtige Kennzeichen. Natürlich fahren einige Lübeck auch mit einem auswärtigen Nummernschild, das Gleiche gilt allerdings auch andersherum. Die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck untersagt ausdrücklich den Tagestourismus bis zum 28.02.2021. Es ist nicht bekannt, ob die Tagesgäste das Verbot ignorieren oder ihnen die Verfügung nicht bekannt ist.
Gegen 14:45 Uhr hat Travemünde Aktuell zusätzlich noch gezählt, wie viele Personen in der Nähe des Alten Leuchtturms eine Maske tragen. Auf der Travepromenade und der Straße Am Leuchtenfeld besteht samstags und sonntags von 09:00 bis 19:00 Uhr Maskenpflicht.
In der Straße »Am Leuchtenfeld« trug zum Zeitraum der Stichprobe fast die Hälfte der Spaziergänger keine Maske. Gut möglich, dass die vielen auswärtigen Besucher es wegen der schlechten Ausschilderung gar nicht besser wissen. Foto: HELGE NORMANN
Von 406 gezählten Erwachsenen trugen 214 Personen eine Maske, aber 192 Leute sind der Maskenpflicht nicht nachgekommen. Damit sind fast die Hälfte der Spaziergänger Maskenverweigerer oder sie sind nicht ausreichend informiert. Die Ausschilderung des Masken-Gebotes, insbesondere die fehlende Angabe der Wochentage auf den Schildern, ist bereits seit Wochen in der Kritik (TA berichtete).
Überfüllte Mülleimer mit »to go«-Behältern zeugen vom massiven Tagestourismus am Sonntag. Foto: HELGE NORMANN
Dass Maskenpflicht und Betretungsverbot in Travemünde nur bedingt eingehalten werden, hat Folgen: Schulkinder die nicht zur Schule dürfen, Gastronomen die schließen müssen, Ladenbesitzer, Künstler und andere Gruppen leiden unter den hohen Coronazahlen. HN/WM
Hier herrscht Sonnabends bis sonntags von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr Maskenpflicht:
Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde »Das Betreten und der Aufenthalt im Stadtteil Travemünde der Hansestadt Lübeck aus touristischem Anlass und zu Freizeitzwecken ist von sonnabends bis sonntags untersagt. Von dem Verbot unter Ziff. 1 sind ausgenommen: a) Personen, die in der Hansestadt Lübeck mit Haupt- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind, b) Personen, solange sie gemäß § 17 Nr. 3 Corona-BekämpfVO zulässigerweise Gäste in einer Beherbergungsstätte im Stadtteil Travemünde sind, c) Personen, solange sie Mieter eines Stellplatzes auf einem Campingplatz im Stadtteil Travemünde sind, d)Personen, die Inhaber eines Liegeplatzes in einem Sportboothafen im Stadtteil Travemünde sind. Ebenfalls ausgenommen sind Begleitpersonen der unter a) – d) genannten Personen, sofern sie Angehörige des eigenen Haushalts oder Personen aus dem engsten Familienkreis. Der engste Familienkreis nach vorstehendem Satz besteht aus Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Partner:innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörigen. Die Teilnahme an Beerdigungen, Gottesdiensten, der Besuch von Angehörigen, die zum engsten Familienkreis im Sinne der vorstehenden Nr. 2 und die Teilnahme an Versammlungen, die nach §§ 5 und 6 der Corona-BekämpfVO zulässig sind, erfolgt nicht aus touristischem Anlass oder zu Freizeitzwecken. Das Vorliegen von Ausnahmegründen im Sinne der Ziffer 2 und von Tatbeständen nach Ziffer 3 ist glaubhaft zu machen. Für den Fall der unberechtigten Zuwiderhandlung gegen das in Ziffer 1 enthaltene Verbot wird das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs angedroht. III. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 15.02.2021 bis einschließlich 21.02.2021. Eine Verlängerung ist möglich.« Quelle: Allgemeinverfügung vom 12.02.2021
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Kommentare
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Kommentar von NWM’ler am 14.02.2021[4,3/271]
Was für ein Wahnsinn! Wir sind leidenschafliche "Grenzgänger" und genießen in normalen Zeiten die Küste sowohl hüben wie drüben. Doch es gibt aktuell Regeln (die mittlerweile JEDER kennen müsste), die einen Besuch in Travemünde momentan ganz klar und völlig nachvollziehbar verbieten. Darum ist dieser Ansturm absolut unverständlich und egoistisch. Und am Ende sind wieder "die da oben" Schuld, wenn sich die Infektionszahlen wieder erhöhen und der Lockdown verlängert werden muss.
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Kommentar von Thomas Thalau, Vorsitzender CDU Travemünde am 14.02.2021[3,8/304]
.... tja Herr Bürgermeister Lindenau - und Lübeck wundert sich über den hohen Inzidenzwert - geschweige denn über die Mutationen der Corona-Infizierten! Handeln und Kontrolle sieht anders aus - greifen Sie endlich durch! Auch Travemünde möchte das alte Leben zurück!!!!
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Kommentar von Nobbi am 14.02.2021[3,1/186]
Hauptsache jeder hat sein Knöllchen bekommen. Das ist doch am wichtigsten
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Kommentar von Ute Vogt am 14.02.2021[4,3/217]
Danke für diese Zahlen, die unsere Eindrücke vor Ort bestätigen! Es fängt ja schon damit an, dass die Maskenpflicht nicht ordnungsgemäß beschildert ist. Eine Bitte ist keine Pflicht! Das machen unsere Nachbarorte mit eindeutiger, verpflichtender Beschilderung deutlich besser. Auf diesen Mißstand wurde schon mehrfach in der Presse hingewiesen. Es kann doch nicht so aufwändig sein, die Beschilderung der Corona Lage folgend verpflichtend zu gestalten. Bisher haben wir keine Kontrollen mit Bußgeld Ahndung wahrgenommen. Uns Bürger interessiert, in welcher Höhe Bußgelder aufgrund Corona Verstößen in Travemünde geflossen sind. Travemünde hat sichtbar mehr als genung Verwendung dafür!
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Kommentar von Suse am 15.02.2021[4,4/57]
Moinsen aus dem fernen NRW, wir sind seit über 20 Jahren Urlauber in Travemünde- leider mittlerweile in einem Travemünde, was nicht mehr wieder zu erkennen ist. Das liegt aber mehr an den Menschen: Corona hat den Egoismus noch mehr aufleben lassen: Hauptsache ich, dann nochmal ich und im Anschluss wieder ich. Diese Zeit macht nicht nur krank, die ist schon krank. Haltet Euch doch an die Vorgaben, geht Respektvoll mit Euren Mitmenschen um: tragt die Maske und haltet Abstand. Und bleibt - wie es gefordert wird - zuhause. Auch da kann man bestimmt schöne Spaziergänge machen - es gibt überall Wege. Und die Zeit ist nun einmal schlimm: für alle: muss man da so "grob fahrlässig" mit seinen Mitmenschen umgehen? Wir wollen doch alle irgendwann wieder unsere "Normalität" zurück. Das geht nur, wenn wir alle an einem Strang ziehen.
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Kommentar von voxi am 15.02.2021[4,1/144]
ist schon sehr traurig was hier passiert und die touristen lachen sich eines ins fäustchen.
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Kommentar von Walle am 15.02.2021[4,7/171]
…mittlerweile sollte jeder verstanden haben, dass REGELN ohne konsequente Kontrolle nicht funktionieren und Lübeck mit dem aktuell hohem Inzidenzwert, sollte auf solche sonnige Wochenende vorbereitet sein, vergleichbare Wochenende hatten wir ja bereits im vergangenem Sommer…