Auf dem Parkplatz im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer wurden am Samstag die Parkplätze knapp. Zahlreiche Spaziergänger hatten sich auf den Weg gemacht, um mit Hund, Kindern und Rodelschlitten das sonnige Winterwetter auszunutzen.
Auf dem Parkplatz im Naturschutzgebiet wurde es am Samstag schon eng. Fotos: HELGE NORMANN
Viele Autofahrer hatten ihren Wagen schon in der Zufahrtstraße Hirtenbergweg stehen gelassen und waren die restlichen Meter zu Fuß gegangen. Auf dem Parkplatz selbst war zeitweilig alles belegt. Unter den Kennzeichen dominierten Lübeck und Ostholstein.
Viele Autofahrer hatten ihre Fahrzeuge schon am Straßenrand geparkt. Fotos: HELGE NORMANN
Auf den weitläufigen Wanderwegen entzerrten sich die vielen Besucher, wobei sich Begegnungen natürlich nicht immer vermeiden lassen. Wer sicher gehen möchte, sollte das Gebiet am Wochenende meiden.
Die Ausflügler genossen einen Spaziergang in der idyllischen Winterlandschaft. Fotos: HELGE NORMANN
Verschiedene Hügel wurden zum Rodeln genutzt. Fotos: HELGE NORMANN
Familien waren zum Teil mit dem Schlitten unterwegs und nutzten die verschiedenen Rodelmöglichkeiten, die das Gelände zu bieten hat. HN
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Kommentare
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Kommentar von Travemünder am 15.02.2021[1,8/144]
Es ist schön das die Leute sich auf dem weitläufigen Areal dort frei bewegen können und die Coronaregeln eigenständig eingehalten werden, aber Schlitten fahren ist in einem Naturschutzgebiet verboten.Wir waren So selbst dort.Es wird kreuz und quer durchs Gelände gerodelt an den unmöglichsten Stellen.Das geht überhaupt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.
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Kommentar von Claus am 15.02.2021[1,6/136]
Der Kommentar von ’Travemünder’ ist leider etwas unglücklich formuliert in Bezug auf 1.) Naturschutzgebiet und 2.) Landschaftsschutzgebiet. Das sind 2 verschiedene Dinge und veranlasste mich, doch einmal nachzuschauen, was dort ist: Bei dem "Dummerdorfer Ufer" handelt es sich seit dem 13.12.1991 um ein "Naturschutzgebiet", damit hat er durchaus Recht, wenn er das Rodeln anprangert. Im Gesetz dazu steht, dass das Verlassen der ausgewiesen Wege, Baden, Drachensteigen lassen, Hunde nicht angeleint laufen lassen, etc. Verboten ist. So ist es nun ’mal, ob es einem gefällt oder nicht. In einem "Landschaftsschutzgebiet" sieht es anders aus. Rechtsunterricht beendet - "lol". ;-)