Wo herrscht Leinenpflicht und wo nicht? Darüber gibt es immer wieder Missverständnisse unter Hundehaltern. Auch die entsprechende Seite »Hundefreundliche Stadt« auf luebeck.de (Link unten) kann zu Missverständnissen führen.
Am Hundestrand am Brodtener Steilufer braucht der Hund nicht an die Leine. Allerdings nur am Hundestrand, im Naturschutzgebiet dahinter schon. Foto: HN/ARCHIV TA
Anleinpflicht wird auf der Seite der Stadt in einer Liste für folgende Orte genannt: In Grünanlangen und Kleingartenanlagen, Wäldern, Naturschutzgebieten und einigen Landschaftsgebieten, auf der Altstadtinsel, auf Volksfesten und Märkten, auf Campingplätzen und in Sportanlagen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch »oben« am Steilufer-Wanderweg herrscht Leinenpflicht, worauf mehrere Schilder hinweisen. Foto: HN/ARCHIV TA
Aber was ist zum Beispiel mit der Vorderreihe? Das Presseamt der Stadt verweist auf das »Merkblatt der Hansestadt Lübeck zum Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein«, das ebenfalls auf den Internetseiten der Stadt zu finden ist. Dort seien auf Seite 2 alle Informationen zur Anleinpflicht zu finden. Die Vorderreihe und die Promenaden in Travemünde fallen dabei unter Nr. 1 »…Straßen und Plätze mit vergleichbarem Publikumsverkehr«. Hunde sind in diesen Bereichen an der Leine zu führen.
Allgemeiner Anleinzwang für alle Hunde:
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
3. in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete,
4. bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen,
5. in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,
6. in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
7. auf Friedhöfen,
8. auf Märkten und Messen und
9. in Naturschutzgebieten, soweit diese Flächen betreten werden dürfen.
Mitnahmeverbot für alle Hunde:
1. Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser,
2. Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume,
3. Badeanstalten sowie auf Badestellen an Oberflächengewässern im Sinne der Badegewässerverordnung, Kinderspielplätze und Liegewiesen und
4. städtischen Friedhöfen in Lübeck (lt. Friedhofsordnung)
Quelle: Merkblatt der Hansestadt Lübeck zum Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) des Landes Schleswig-Holstein
Als Freilaufmöglichkeiten für Hunde werden auf den Seiten der Stadt für Travemünde die Hundestrände auf dem Priwall und am Brodtener Steilufer genannt. Als Hundefreilaufstrecke der Weg neben dem Rugwisch-Sportplatz (zwischen Ivendorfer Landstraße und Rönnauer Mühle). Die Einrichtung einer umzäunten Freilauffläche für Hunde scheiterte vor Jahren unter anderem am Widerstand der jeweiligen Anwohner. HN
(Twitter) / (Facebook): Diese
Buttons führen zu Twitter bzw. Facebook. Es sind auf dieser Webseite keine Social-Media-Plugins installiert, es handelt sich um normale
Links. Gleichwohl ist es nicht erlaubt, Fotos (auch keine Ausschnitte oder Vorschauen) und Texte (erlaubt sind kurze Zitate)
zu übernehmen, um sie bei Twitter, Facebook und anderen Websites zu veröffentlichen. (WhatsApp): Der WhatsApp-Button wird nur bei Smartphones (iPhone, Android) angezeigt. Bei Klick wird WhatsApp auf dem Smartphone aufgerufen
(sofern die App installiert wurde) und die Link-Daten zum Artikel vorgegeben. (Kommentieren): Diese Informationen stehen jetzt direkt beim Kommentarformular. (Empfehlen): Artikel via Email weiter empfehlen. Es wird das Standard-Email-Programm gestartet bzw. eine Auswahl an Email-Programmen
(Apps) wird angezeigt.
(Lesezeichen): Artikel als Lesezeichen in der Lesezeichenliste speichern.
Lesezeichen verwalten/entfernen unter Menüpunkt [Nachrichten>Lesezeichen]
Lesezeichen setzen
Fügen Sie diesen Artikel Ihrer Lesezeichenliste hinzu.
Zur Lesezeichenliste Max. Anzahl Lesezeichen erreicht! Sie können erst dann wieder Lesezeichen hinzufügen, wenn Sie Artikel aus der Liste gelöscht haben.
Ihr Kommentar zum Artikel
Geben Sie hier Ihren Kommentar zu dem Artikel ab. Bitte alle Felder ausfüllen
und eine gültige Email-Adresse eintragen. Sie erhalten eine Nachricht an diese angegebene Email-Adresse. Bitte bestätigen Sie dort unter dem angegebenen Link Ihren Kommentar, der dann erst veröffentlicht werden kann. Nicht bestätigte Kommentare werden nach 1 Monat gelöscht.Bitte beachten: Wir veröffentlichen ausschließlich sachliche Beiträge zum Thema. Beleidigungen, persönliche Angriffe und andere
Verstöße gegen Rechtsnormen werden gelöscht. Adressen, Telefon-Nummern und Weblinks werden auskommentiert. Weblinks können eine automatische Löschung des Kommentars bewirken. Die
Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor. Für den Inhalt der Kommentare sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich. Die
Redaktion macht sich den Inhalt von Kommentaren nicht zu eigen. Nach Sichtung wird der Kommentar mit Name, aber ohne Email-Adresse
veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Wichtig: Nach Abschicken wird neben Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kommentar die zugehörige
IP-Adresse sowie der Zeitstempel gespeichert. E-Mail- und IP-Adresse werden nach 3 Monaten gelöscht. Sollten Sie Ihren Kommentar später einmal löschen wollen, so benötigen wir
die an Sie geschickte Bestätigungs-E-Mail, um den Kommentar zu entfernen. Ihre E-Mail-Adresse allein reicht für eine Löschung nicht aus.
Kommentare
Älteste Kommentare werden zuerst angezeigt.
Kommentar von Peter am 27.01.2021[3,5/71]
Sehr schön nur leider halten sich die wenigsten Hundehalter daran, weil das Ordnungsamt diese Regeln wahrscheinlich nicht, kennt bzw. nicht einschreitet wenn ein Hund freilaufend angetroffen wird. Das Naturschutzgebiet auf dem Priwall ist ein sehr gutes Beispiel.
Bewerten Sie diesen Kommentar!
Kommentar von schröder am 27.01.2021[2,4/65]
Was nützen die ganzen Schilder, wenn die Hundehalter nicht kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen werden? Statt gefährliche Hunde und ihre Halter aus dem Verkehr zu ziehen, kontrollieren die Damen vom Ordnungsamt lieber die Maskenpflicht in der Vorderreihe oder falsch abgestellte Autos von ortsfremden Tagesgästen. Die freilaufenden, kläffenden Vierbeiner und ihre Hinterlassenschaften nerven und machen Travemünde nicht attraktiver. Während die Behördenvertreter regelmäßig "Jagd" auf Jugendliche und ihre Treffpunkte machen, werden von der selben Stadt ganze Strandabschnitte für Hunde reserviert, Wasserschalen aufgestellt und Hundebeutel auf Kosten des Steuerzahlers verteilt. Verkehrte Welt.
Bewerten Sie diesen Kommentar!
Kommentar von iCaptain42 am 28.01.2021[3,5/37]
Zusätzlich sollte erwähnt werden, dass ein Hund generell an die Leine gehört, wenn er nicht verlässlich abrufbar ist. Wie oft passiert es mir mit meinem großen Hund an der Leine, dass eine kleine Fußhupe auf uns zugerannt kommt und Herrchen/Frauchen sich die Seele aus dem Leib rufen, da sie die Chancen für ihren Fiffi schwinden sehen. Zum Glück ist mein Hund friedlich... da kommt aber auch nie eine Entschuldigung, höchstens ein „der tut nix“ oder „er ist eben sehr neugierig“ und der Lerneffekt ist auch nicht da. Oft wird man noch angepöbelt, warum man selbst den Hund an der Leine führt, wären beide frei, würde es keine Probleme geben... Doch: das Problem Herrchen/Frauchen bleibt.