Nach CDU-Forderung: Grünstrand wird für ortsfremde Besucher kostenpflichtig
Die Nutzung des Grünstrands in Travemünde wird ab dem kommenden Jahr für ortsfremde Besucher kostenpflichtig. Das hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Sitzung am 26.11.2020 beschlossen.
Die CDU-Fraktion hat im Sommer dieses Jahres die Aufnahme des Grünstrands in die Strandbenutzungssatzung gefordert, nachdem wiederholt eine starke Verwahrlosung der Anlage nach sommerlichen Wochenenden zu beobachten war.
Jochen Mauritz, für die CDU in der Lübecker Bürgerschaft, sagt: »Durch die stärkere Nutzung der Flächen sind auch die Kosten für die Toiletten und die Müllentsorgung gestiegen. Zudem gibt es inzwischen einen Sicherheitsdienst für die Promenade und den Grünstrand, der durch seine Präsenz für mehr Sicherheit und Ordnung sorgt – für unsere Gäste und die Anwohner. Die durch diese Maßnahmen entstehenden Mehrkosten können teilweise durch die Einführung der Gebühr aufgefangen werden. Die Besucher profitieren gleichzeitig auch von Modernisierungsmaßnahmen, u.a. von Toilettenanlagen. Mit dieser neuen Regelung beabsichtigen wir, die Lage am Grünstrand verbessern zu können und den Aufenthalt am Travemünder Strand für unsere Gäste, aber auch für die Anwohner in Travemünde entspannter gestalten können.« TA
Quelle: Text: Pressemitteilung CDU Fraktion Lübeck, Foto: Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von Walle am 28.11.2020[4,5/236]
Durch die unverantwortlichen Massenveranstaltungen und chaotischen Zustände der vergangener Sommerwochenenden, ist diese Maßnahme lange überfällig und ein erstes positives Signal. Doch bedarf es hier auch einer strengen Kontrolle, allein durch tatenlose Präsens von Ordnungskräften wird das nicht funktionieren.
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Kommentar von H. Fleetenkieker am 28.11.2020[4,3/245]
Die Satzungsbeschließer meinen, sie könnten sich damit jetzt aus der Verantwortung stehlen. Sie hätten ihre Verantwortung schon vor Jahren wahrnehmen müssen. Massive Ahndung der Straßenverkehrsverstöße in der Kaiseralle und anderen Straßen. Verkündung und Durchsetzung eines Grillverbotes. Und alles wäre dort friedlich wie vor Jahren es selbstverständlich war. Die Gestattung und nicht Ahndung der Ausuferung des Grillens war unnötig, es war unfassbar dumm, es wurde gegen jenden guten Rat durchgesetzt und hat alles verschlimmert. Es läßt sich nicht mehr reparieren, auch nicht mit einer solchen Gebühr. Die Gebühr bringt nie ein, was sie alleine durch eine stringente Überwachung an Personalkosten verursacht. Die Verwaltung wird im eigenen Saft kochen und die BürgerInnen und Gäste müssen es dazunoch ausbaden. Glaubt denn Jemand, dass die Erhebung der Gebühr durchgesetzt wird und dass das was bringt ?
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Kommentar von Schröder am 29.11.2020[4,2/197]
Diesen hässlichen "Toiletten-Container" an der Kaiserallee als "Modernisierungsmaßnahme" zu verkaufen setzt dem ganzen Irrsinn die Krone auf. Der Kommentar von H. Fleetenkieker bringt es auf den Punkt. Für die Politik und Verwaltung in Lübeck-Travemünde kann man sich nur noch fremdschämen und sich lieber andere Ausflugsziele suchen.
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Kommentar von Claus am 30.11.2020[1,4/128]
Auszug aus der Satzung: § 5 Befreiungen (1) Von der Kurabgabe sind freigestellt: .... 2. Kinder, Kindeskinder, Geschwister und Geschwisterkinder, Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegertöchter und -söhne, Schwäger:innen .... Nicht aufgeführt sind Ehegatten/eingetragene Lebenspartner, diese sind demnach Kurabgabepflichtig. Warum?