Regeln auf dem Wasser und an den Stränden der Lübecker Bucht
Trotz Corona-Krise herrscht Hochsaison an den Stränden der Lübecker Bucht. Diverse Badegäste sowie Bootseigner machen Urlaub am Ostseestrand. Um die Sicherheit aller zu erhöhen, gilt es zu Lande und zu Wasser Regeln einzuhalten.
Die Wasserschutzpolizei Travemünde klärt auf:
1. Einhaltung der Geschwindigkeit beim Bootfahren und besondere Vorsicht in Badezonen: Bootsführer sind angewiesen, rücksichtsvoll und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeiten ist gefährlich und zieht deswegen deutlich höhere Bußgelder nach sich, als im Straßenverkehr. Bei erkennbarem Badebetrieb ist auch in dem Bereich 500 Meter vom Ufer entfernt langsam zu fahren. Bei Wellengang oder Sonnenblendung sind hier Schwimmer schlecht zu erkennen. Es besteht die Gefahr, dass hier Menschen an- oder überfahren werden könnten.
2. Kein Alkohol am Ruder: Alkohol ist bei der gewerblichen Schifffahrt generell verboten. Für Sportboote gilt: Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder Unfall wird eine Strafanzeige gefertigt. Der Bereich ab 1,1 Promille führt immer zur Fertigung einer Strafanzeige. Ab 0,5 – 1,09 Promille wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben. Anders als auf der Straße ist hier jede Tätigkeit, in Zusammenhang mit dem Bootsbetrieb (z.B. Halten der Festmacherleine) ab 0,5 Promille mit Bußgeld bedroht.
3. Schwimmwesten und Rettungsmittel retten Leben: Benutzen Sie stets Rettungsmittel. Wer über Bord gegangen ist kann besser gerettet werden, wenn er / sie eine Rettungsweste trägt.
4. Hinweise von vor Wasserwacht und DLRG: Die Retter und Helfer der DLRG und Wasserwacht engagieren sich im Ehrenamt für Ihre Sicherheit und nehmen sich zum Teil Urlaub, um bei Gefahr auf dem Wasser und an Land für Sie da zu sein. Auch bei kleineren Angelegenheiten (Pflaster, Kühlen, Insektentische) stehen Sie mit Rat und Tat zur Seite. Begegnen Sie unseren Helfern mit Respekt und halten Sie sich an deren Anweisungen. Achten Sie unbedingt auf die Flaggenkennzeichnung und berücksichtigen Sie Badeverbote.
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Kommentar
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Kommentar von Grünstrandanbeter am 08.07.2020[4,0/12]
Da wäre doch unter Punkt 5 ein Hinweis auf die gültige Schallgrenze eine sinnvolle Sache gewesen, denn leider wir sie in der Saison von den Boote der Urlaubsgäste nicht immer eingehalten. Viele wissen gar nicht das es eine gibt und schauen doch recht ungläubig wenn man sie darauf anspricht.