BLAULICHT
Travemünde 26.04.2020
Polizei schließt Läden
Verwirrung um Sonntagsöffnung in Travemünde
In normalen Zeiten dürfen die Travemünder Geschäfte aufgrund er Bäderregelung sonntags öffnen. Die ist aber aufgrund der Pandemie bis zum 03. Mai 2020 ausgesetzt. Allerdings dürfen die Versorger (Lebensmittelgeschäfte) öffnen, tun das aber nicht, um ihr Personal zu schonen.
Damit ist die Geschichte der Ausnahmen aber noch nicht zu Ende: Denn das Land hat zur Entzerrung der Einkaufsströme für den 26. April 2020 und 03. Mai 2020 nun doch wieder die Sonntagsöffnung erlaubt. Nicht nur für die Küstenorte, sondern für ganz Schleswig-Holstein. Die Hansestadt Lübeck hat das allerdings »aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Arbeitsbelastung« (siehe Pressemitteilung unten) nicht hinbekommen. Und da Travemünde ein Stadtteil von Lübeck ist, mussten auch im »Lübschen Seebad« die Geschäfte zubleiben. Während wenige Kilometer weiter im benachbarten Timmendorf die Läden öffnen dürfen, wie ein Einzelhändler anmerkte.
Die Polizei fuhr nun am Sonntag durch die Vorderreihe und wies die Geschäftsleute freundlich auf die Regelung hin. Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. »Unglaublich« lautet der Kommentar eines Landinhabers. Einige Verkäuferinnen waren dagegen ganz froh, sich ihre Kinder kümmern zu können. Andere wiederum äußerten Unverständnis darüber, dass es die Stadt nicht geschafft hat, die Sonntagsöffnung für den ohnehin schon stark geschädigten Einzelhandel hinzubekommen.
Immerhin: Am 03. Mai 2020 soll es dann auch in Travemünde und Lübeck klappen mit der Sonntagsöffnung. TA
In Lübeck kein verkaufsoffener Sonntag am 26. April 2020
Sicherheitskonzept ist kurzfristig nicht umsetzbar – 3. Mai ist Öffnung möglich
Das Land Schleswig-Holstein hat die Kommunen mit einem Erlass am 22. April 2020 zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aufgefordert, die Sonntagsöffnung am 26. April 2020 und 3. Mai 2020 mittels Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Hansestadt Lübeck hat die Umsetzung unverzüglich geprüft und kommt zu dem Schluss, dass die Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der Hansestadt Lübeck, die nach Landesverordnung vom 18. April 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) vorgeschrieben Kontrollen und das Sicherheitskonzept aufgrund der aktuellen Personalausstattung und Arbeitsbelastung nicht sicher am 26. April 2020 umsetzten können. Insbesondere am kommenden Wochenende ist bereits für den Samstag eine Demonstration in der Innenstadt angekündigt, die zu zusätzlichem Personaleinsatz führt.
In der Landesverordnung § 6, Absatz 2a heißt es: »Die Städte und Gemeinden stellen sicher, dass es in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in ihrem Gebiet mit einer verdichteten Zahl an Geschäftslokalen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zu Menschenansammlungen kommt und dass Mindestabstände eingehalten werden können. Hierzu können die Städte und Gemeinden Zugangsbeschränkungen vornehmen und andere geeignete Maßnahmen ergreifen.«
Erschwerend im Rahmen unserer Prüfung kam hinzu, dass im Laufe des heutigen Freitagvormittag seitens des Landes noch eine Anpassung der Muster-Allgemeinverfügung durch das Land angekündigt wurde, so dass erst am Nachmittag finale Rechtssicherheit bestünde.
Aus diesem Grund erlässt die Hansestadt Lübeck im Laufe des Freitags –vorbehaltlich des Vorliegens einer geänderten Muster-Allgemeinverfügung des Landes – eine Allgemeinverfügung, die die Sonntagsöffnung am 3. Mai 2020 zulässt, nicht jedoch am 26. April 2020.
»Ich bedaure, dass es uns nicht gelingt, den Erlass des Landes vollständig und zeitnah umzusetzen. Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung haben aber nach wie vor oberste Priorität. Für den 3. Mai besteht für alle Beteiligten ausreichend Vorbereitungszeit, um die erforderlichen Maßnahmen für eine Sonntagsöffnung sicherzustellen.« so Bürgermeister Jan Lindenau.
»Die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung leisten aktuell einen besonderen Einsatz mit großem Engagement und hoher zeitlicher Beanspruchung. Die Kernarbeitszeit wurde von 6 bis 22 Uhr ausgeweitet, Überstunden entstehen in einem hohen Maß. Den Kolleginnen und Kollegen gilt unser aufrichtiger Dank!« so Innensenator Ludger Hinsen.
Quelle: Pressemitteilung Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Bürgermeisterkanzlei, Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, vom 24.04.2020, 13:38 Uhr