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ORTSGESCHEHEN263
Travemünde 12.11.2019
Endabstimmungen für Landschaftsschutzgebiet Priwall laufen
Schutzwürdigkeitsgutachten liegt vor – Zeitnahe Beteiligung der Öffentlichkeit geplant
Der Bereich Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (UNV) hat die Schutzwürdigkeit eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) Priwall einschließlich der Kohlenhofspitze prüfen lassen. Das Gutachten kommt zum stimmigen und nachvollziehbaren Ergebnis, das die Schutzwürdigkeit für den gesamten untersuchten Bereich gegeben ist.
„Eine Bebauung der Kohlenhof-Spitze sowie des angrenzenden Waldes ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Gutachten und des geltenden Rechts aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen.«, erklärt Umweltsenator Ludger Hinsen. Foto: ARCHIV TA
Danach hat die Untere Naturschutzbehörde Vor-Ort-Begehungen durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Fehlnutzungen wie zum Beispiel mögliche Überschreitungen von Baugrenzen in B-Plan-Bereichen festgestellt und werden nun im Detail überprüft.
Parallel werden aktuelle LSG-Verordnungen anderer Naturschutzbehörden ausgewertet, um auf dieser Basis einen fachlich aktuellen und rechtssicheren Verordnungsentwurf zu erstellen. Ergänzend werden Gespräche mit den wichtigsten flächenverwaltenden Dienststellen der Hansestadt Lübeck geführt, wie mit dem Kurbetrieb Travemünde und dem Stadtwald. Auch die Stadtplanung ist in dem Prozess eingebunden. Sowie die wichtigsten Einzelheiten verwaltungsintern abgestimmt sind, beginnt das formelle Beteiligungsverfahren mit der Beteiligung sämtlicher Träger öffentlicher Belange, einer frühzeitigen Information der Öffentlichkeit und einer öffentlichen Auslegung. Alle Rückmeldungen müssen ausgewertet und bewertet werden.
Ein konkreter Zeitplan kann zurzeit noch nicht mitgeteilt werden, da die Anzahl der Rückmeldungen und die daraus folgenden Arbeitsaufträge noch nicht absehbar sind. Das Verfahren hat oberste Priorität, so dass eine schnellstmögliche Bearbeitung erfolgt.
»Eine Bebauung der Kohlenhof-Spitze sowie des angrenzenden Waldes ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Gutachten und des geltenden Rechts aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen.«, erklärt Umweltsenator Ludger Hinsen. PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Lübeck Pressedienst, Foto: Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von Heino Haase am 12.11.2019[4,5/40]
»Eine Bebauung der Kohlenhof-Spitze sowie des angrenzenden Waldes ist vor dem Hintergrund der vorliegenden Gutachten und des geltenden Rechts aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen.« Das sagt die Verwaltung. Aber was sagen die Politiker ?? Die entscheiden in der Bürgerschaft, die Verwaltung führt nur aus. Der General, Bürgermeister Lindenau, schickt seinen Soldaten Herrn Hinsen an die Front. Wie erbärmlich. Mit dieser PE ist gar nichts geklärt. Zumal der Streifen vom Wald bis zur Bunkerstation mit keinem Wort erwähnt wird. Es ist nicht im LSG erfaßt. Hier steht das Tor für den Investor immer noch offen. Sprich, die Groko aus CDU und SPD kann immer noch beschließen: „es kann gebaut werden“ . Was weiterhin noch fehlt ? Eine eindeutige Stellungnahme von CDU und SPD und des Bürgermeisters.
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Kommentar von Sauerländer am 13.11.2019[4,4/23]
Liebe Grüne, liebe SPDler, leider müssen auch Sie akzeptieren, dass genau wie bei den von Ihnen immer (wirklich immer? Ich meine mich zu erinnern, der ein oder andere von Ihnen hat auch dem Verkauf für Waterfront zugestimmt.) so sehr angefochtenen und blockierten Bebauungsplänen auch für den Landschaftsschutz entsprechend langwierige Verwaltungsverfahren ablaufen. Da muss man halt Geduld haben. Und liebe SPDler, wieso machen Sie sich so große Sorgen, da könnte etwas schief laufen. Sie sitzen doch in Lübeck mit in der Regierung und stellen den Bürgermeister. Damit können Sie doch auch entsprechend mit entscheiden, dass es keine Bebauung gibt. Also wieder mal nur billiges Profilieren.