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Kommentar von David Kidon am 28.09.2019 [3,3/114]
Wird die nächste „Schildbügersau“ vom Kurbetrieb durch das Dorf getrieben?
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Kommentar von Hellwig F. aus der Kaiserallee am 29.09.2019 [4,6/128]
Lasst den Kindern doch ihren Parcours, denn das Naturschutzgebiet ist schon lange kein solches mehr. Der Küstenradwanderweg verläuft durch dieses Wäldchen und wird von so vielen Touristen mit ihren Fahrrädern benutzt, dass es oft keine Freude als Fußgänger dort mehr ist. Schilder weisen auf die Leinenpflicht für Hunde hin, doch überall wuseln die Hunde durch das Gebüsch. Es ist ja auch so bequem die Hunde dort ihr Geschäft machen zulassen, ohne sich um die Entsorgung kümmern zu müssen. Der Golfplatz sitzt ebenfalls dort oben auf der Küste. Schilder warnen am Wegesrand des nächsten Wäldchens vor den Gefahren von geschoßartig fliegenden Golfbällen. Unterhalb der Küste werden im Sommer Partys mit Lagerfeuern gemacht. Die Verschmutzung am nächsten Morgen erzählt von dem Treiben und stört auch die Hundebesitzer, die ihre Hunde auch hier wieder frei herumlaufen lassen. Nur die Kinder dürfen aus Naturschutzgründen ihren Parcours dort nicht haben!
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Kommentar von Andreas aus Travemünde am 29.09.2019 [4,6/129]
Wo sollen die Kinder denn hier sich mal austoben? Travemünde hat die Rolerbahn auf dem Leuchtenfeld dicht gemacht. Überall werden Flächen für den Tourismus zugebaut. Der ehemalige Minigolfplatz wird als hässlicher Materiallagerplatz zweckentfremdet, statt mal an die Kinder zu denken. Wie schön war es hier, als ich noch ein Kind war.
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Kommentar von K. Palte am 29.09.2019 [4,5/106]
Nach dem Kommentar von Hellwig F. und seinen zutreffenden Schilderungen ist es in der Tat eine Frage, ob die Kriterien für ein Naturschutzgebiet noch zutreffen oder ob eine Umwidmung geboten ist. Wo sind jetzt die Parteien - allen voran die Unabhängigen, denen bislang kein erhoffter Knaller zu schade ist, um in den Medien zu landen, die CDU, die SPD und die Grünen die mal sachlich ehrlich sein sollten - mit einer Anfrage im Umweltausschuss, ob nach der aktuellen Lage der Art der Nutzung und jahrelangen Duldung dieser Nutzung dieses Bereiches ohne Einschreiten des Kurbetreibes durch Tagesgäste, Touristen, Fahrradfahrer, Hundehalter, Leute die Grillen und Nachts Krach machen oder blos durch die Bürger Travemündes die Kriterien für einen Ausweis als Naturschutzgebiet noch gegeben sind und ob die Nutzung als BMX-Trail gemessen an seiner Bedeutung an der zu viel stärkeren bisherigen Nutzung nicht zu vernachlässigen ist.
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Kommentar von Ninette Mathiessen am 29.09.2019 [4,8/104]
Das Naturschutzgebiet ist weitaus größer als der von den Jugendlichen, in beachtlicher Weise angelegte Parcours! Chapeau dafür!! Zudem befindet er sich am Rand des Wäldchens, einen Steinwurf entfernt vom Restaurant des Golfplatzes. Es ist DIE Möglichkeit für die Kinder, sich sportlich und an der frischen Luft auszutoben. Im Falle eines Unfalls etc. ist man sofort wieder in menschennahem Umfeld, so dass sie auch einen gewissen "Schutz" geniessen! Ich bitte Stadt und Bürger, diesen Trail zu erhalten und wieder freizugeben! Die Medien sind voll davon, dass unsere Kinder sich nur noch drinnen vor Computer, Smartphone & Co aufhalten. Doch wenn sie etwas finden, dass sie begeistert, kommt garantiert irgendein Erwachsener mit erhobenem Zeigefinder der den Spielverderber spielt. Ich glaube nicht, dass Vogel, Igel, Maus &Co, sich hier mehr gestört fühlen, als von den restl. Spaziergängern oder nicht in der Lage wären ein paar Meter auszuweichen. Und Lärm machen die Bikes auch nicht! So What???
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Kommentar von Ninette Mathiessen am 29.09.2019 [4,4/58]
Kleiner Nachtrag zum ersten Beitrag: Das Gelände des ehemaligen Hochseilgartens wäre vielleicht ein geeigneter neuer Platz, falls die Kids tatsächlich endgültig weichen müssen!? Ich wäre gern bereit dafür zu spenden um eventuell anfallende Kosten mitzufinanzieren... wer noch?
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Kommentar von Bedenkelmann am 29.09.2019 [4,4/84]
Ich bin ein Oberbedenkenträger wie ihn jede Verwaltung hat, so zB auch die HL. Ich kann mit meinen Kollegen bei guter Zusammenarbeit jede gute Idee vernichten. So auch jene des Kurbetriebes, diesen Radelpfad zu sperren. Ich habe erhebliche Bedenken ob der Kurbetrieb die Sachkompetenz hat zu berurteilen, ob das überhaupt eine BMX Trail ist, ob das nicht der Bereich Sport und Umwelt, auch wegen der Last für das Naturschutzgebiet gemeinsam zu beurteilen haben, der Kurbetrieb also inhaltlich für das Verbot gar nicht zuständig sein kann. Dann ob diese Einordnung und das Verbot möglicheweise ein Übermaß an Reaktion gemessen an den anderen Belastungen darstellt. Dann habe ich erhebliche Bedenken, ob der empfehlende Verweis auf eine Einrichtung außerhalb des Staatsgebietes der HL Lübeck ohne Abstimmung mit der Gemeinde Bad Schwartau zulässig ist. Erhebliche Bedenken habe ich daher, ob der "Walderlaß" selbst nicht rechtswidrig oder gar nichtig ist. Da muss das Rechtsamt ran !
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Kommentar von David Kidon am 29.09.2019 [4,6/83]
Dank allen anderen Kommentatoren! Genau das wollte ich oben kurz gefasst sagen: der Kurbetrieb dramatisiert unnötig eine unschädliche Eigeninitiative der Jugendlichen (treibt mit seinem Verbot eine Schildbürgersau durchs Dorf)! Stellen wir fest: 1.Nicht die viel gescholtenen Senioren sind die Spaßbremsen der Travemünder Jugend sondern der Amtsschimmel! 2.Seien wir doch froh, dass unsere Jugend Eigeninitiative ergreift, wenn Politik und Verwaltung so wenig für sie tun! 3. Auch wenn ich mich „oute“ : die Aktion verursacht wohl keine störenden Geräusche.4. Also fordere ich die Strecke unverzüglich wieder frei zu geben!!
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Kommentar von Hein Fleetenkieker am 30.09.2019 [4,9/55]
Wer hilft mir ? Ein Naturschutzgebiet für diesen Bereich habe ich in der Liste der Naturschutzgebiete der Stadt Lübeck nicht gefunden. Dafür ein Landschaftsschutzgebiet mit dem Namen "Landschaftsschutzgebiet Brodtener Winkel" in dem sich diese angebliche BMX-Trail befinden soll. Was dort erlaubt ist und was nicht, wird in einer Verordnung festgelegt. Versucht man diese Verordnung auf der Webseite der Stadt Lübeck zu finden, so heißt es dort, dass diese Seite nicht gefunden wurde. Irre ich mich oder kann mir jemand darin behilflich sein, dass dass der Ort der BMX Trail doch ein Naturschutzgebiet ist ? Falls es wirklich Keines ist, muss diese Verfügung der Kurbetriebes sofort verschwinden, denn sie wäre dann falsch.
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Kommentar von Hein Fleetenkieker am 01.10.2019 [4,7/40]
Der BMX-Trail liegt offenbar im Landschaftsschutzgebiet Brodtener Winkel und nicht in einem Naturschutzgebiet wie es der Kurbetrieb auf seinem Hinweis in der Landschaft angibt. Dies ergibt sich aus Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Brodtener Winkel" in der Hansestadt Lübeck vom 19. Februar 1992 laut der Karte Anlage 1. Der BMX-Trail gehört allem Anschein nach nicht zu den verbotenen Handlungen nach §4 sondern zu den Genehmigungspflichtigen Handlungen Nr 5., da es sich bei dem BMX-Trail um „…Veränderungen der Bodengestalt kleineren Umfanges“ handelt. Zu genehmigen hat dies gemäß der VO die Untere Landschaftspflegebehörde. Der Kurbetrieb kann es danachoffenbar weder verbieten noch genehmigen. Also Haus der Jugend oder andere die sich berufen fühlen, Antrag stellen. Müsste nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu den anderen Nutzungen genehmigungsfähig sein, gegf. unter Auflagen.
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