POLITIK 3 122
Travemünde 16.08.2019
GAL: Antje Jansen stellt Bürgerschaftsanfrage zum Kohlenhof/Priwall
Weiter beinhaltet die Anfrage, ob die Priwall Waterfront AG vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Entschädigung hat, wenn es nicht zur Erstellung eines B-Plans für o.g. Flächen kommt? Wenn ja, woraus sich diese Ansprüche und in welcher Höhe ergeben?
»Immer wieder kam es in der Vergangenheit von verschiedenen Seiten zu unterschiedlichen Aussagen hierüber. Dies wollen wir nun eindeutig klären und die Fakten offenlegen lassen.«, so Antje Jansen.
Desweiteren wird gefragt, wer darüber entscheidet, ob ein B-Plan erstellt wird. Und, ob die Aussagen des Fachgutachtens »Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft des nördlichen Priwalls – Rickert & Jansen 2018« und die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats vom 13.6.1988 zur »Bedeutung historisch alter Wälder für den Naturschutz« bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
»Die Stimmung innerhalb der Bevölkerung ist in unseren Augen eindeutig.« ergänzt Katja Mentz (GAL). »Der Ortsrat Travemünde hat einen einstimmigen Beschluss (mit einer Enthaltung) gegen jegliche Bebauung am Kohlenhof gefasst. Bei der Travemünder Stadtteilkonferenz LÜBECK überMORGEN spiegelte die Bürger*innenbeteiligung wider, dass die Natur am Kohlenhof vollständig erhalten bleiben muss. Und auch die neu gegründete BI Nachhaltigkeit für Travemünde und Priwall engagiert sich mit großem Zulauf für den Erhalt der Natur und gegen eine Bebauung des Kohlenhof-Areals.«
Mit ihrer Anfrage will Antje Jansen außerdem wissen, wie die Bevölkerung in die weiteren Entscheidungen einbezogen wird, wie der aktuelle Planungsstand ist und wie die weitere Zeitplanung aussieht.
»Seit der Realisierung von Priwall Waterfront am Passathafen ist die Stimmung gekippt.«, schildert Antje Jansen die heutige Situation. »Während anfangs überwiegend die Bewohner*innen des Priwalls für eine behutsamere Entwicklung gekämpft haben, lehnt nun auch ein Großteil der Bevölkerung Travemündes und anderer Stadtteile eine weitere Bebauung am Kohlenhof kategorisch ab. Vor diesem Hintergrund und mit dem heutigen Wissen über Natur- und Klimaschutz sollte Lübecks Politik mehrheitlich zum Einlenken bereit sein. Meine Anfrage soll Klarheit darüber bringen, welche Möglichkeiten und Bedingungen dazu bestehen.« PM
Quelle: Text: Pressemitteilung GAL, Foto: Karl Erhard Vögele
Anfrage:
- Die Hansestadt Lübeck ist lt. Kaufvertrag mit der Priwall Waterfront AG, vertreten durch das Vorstandsmitglied Herrn Svend Aage Hollesen Basse vom 20.12.2007, beschlossen durch die Bürgerschaft am 31.1.2008, nicht verpflichtet, einen B-Plan für die Teilfläche 1 (ab Kohlenhofspitze bis zum Fährplatz, angrenzend an bestehende Grundstücke) und Teilfläche 2 (Kohlenhofspitze) zu erstellen.
Fragen:
- 1. Kann der Bürgermeister die oben gemachte Aussage so bestätigen?
- 2. Hat die Priwall Waterfront AG vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Entschädigung, wenn es nicht zur Erstellung eines B-Plans für o.g. Flächen kommt? Wenn ja, woraus ergeben sich diese Ansprüche und in welcher Höhe?
- 3. Wer entscheidet darüber, ob ein B-Plan erstellt wird?
- 4. Werden die Empfehlungen des Fachgutachtens »Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf der Küstenund Waldlandschaft des nördlichen Priwalls – Rickert & Jansen 2018« und die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats vom 13.6.1988* bei künftigen Entscheidungen in Bezug auf Änderung des Flächennutzungsplans und (Nicht-)Erstellung eines B-Plans berücksichtigt? Wenn ja, mit welchen Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan und die weiteren Entscheidungen? * Bedeutung historisch alter Wälder für den Naturschutz
- 5. Wie werden der Ortsrat Travemünde, die Ergebnisse von LÜBECK überMORGEN und die Bevölkerung des Priwalls und Travemündes in die weitere Entscheidung einbezogen? Es gibt eindeutige Signale und einen Beschluss des Ortsrats Travemünde, dass jegliche weitere Bebauung des Kohlenhofs – von der Spitze bis zum Fähranleger – mehrheitlich von der Bevölkerung abgelehnt wird. Die vorhandene Natur soll erhalten und geschützt werden.
- 6. Wie ist der aktuelle Planungsstand? Wie ist die weitere Zeitplanung?
Quelle: GAL