Am Freitag tauchten sie plötzlich vermehrt im Travemünder Stadtbild auf: Die Leih-Roller mit Elektroantrieb. Wer einen der orange-schwarzen Roller nutzen möchte, muss sich eine App herunterladen und kann dann mit Kreditkarte zahlen.
Ausleihen, zum Ziel fahren, Abstellen: Die neue Mobilität ist auch in Travemünde angekommen. Fotos: TA
Erste Travemünder und Gäste sah man schon mit den Rollern durch die Vorderreihe flitzen. Zweifellos ein Fahrspaß. Auf der anderen Seite hört man auch von vermehrten Unfällen. Und nicht zuletzt ist die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
So wird man in den nächsten Tagen sehen, wie sich die neuen Vehikel in das Travemünder Verkehrssystem einfügen. TA
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Kommentare
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Kommentar von Elektrorollist am 06.07.2019[3,3/56]
Auf der Strandpromenade dürfen sie fahren. Diese ist ein Radweg und in der Vorderreihe auch, sie ist Radweg und Straße. Bis zu 30 kmh schnell sind die Scooter. Fröhlich um Kind, Kegel, Hunde, Radfahrer, E-Biker herum. Das ist zulässig! Mit dem muskelbetriebenen Fahrrad aber auch. Wer macht so was? Nach etwa 2-3 Stunden ist der Akku leer. Kosten zwischen 18 und 27 EURO. Der innovative Beitrag zur Mobilität: mediales Sonnen der Stadtwerke als guter Dienstleister. Und der Bürgermeister outet sich verkehrsprognostisch: ein (kleiner) Beitrag zur Verkehrsentspannung. Donnerwetter. Wird die Vorderreihe eine Fußgängerzone? Ja? Dann fahren sie alle in der Kurgartenstraße. Na und? Das Mobilitätskonzept hat diese Entwicklung noch gar nicht auf der Agenda: Vielleicht schmeisst das was nun bald kommt, das edle Planwerk komplett über den Haufen: und welch eine Vision! Die zweite Zufahrt ist dann gar nicht mehr notwendig! Ausgeträumt liebe CDU oder liebe Unabhängige von der genialen Idee.
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Kommentar von Luise am 06.07.2019[3,6/50]
Ich hoffe, es geht nicht soweit, dass die älteren Menschen, Eltern mit kleinen Kindern (Kinderwagen) und Fußgänger mit Hund nicht mehr in Ruhe auf der Strandpromenade spazieren gehen können.
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Kommentar von MaTThias am 07.07.2019[4,2/41]
Moin zusammen, ich finde es sehr bedenklich, das man einem solchen Gefährt eine Straßenzulassung erteilt hat. Die Gesetze in diesem Land werden so langsam zu »Kann« Bestimmungen umfunktioniert. In der StVO ist u.a. genau hinterlegt wie man sich beim Abbiegen zu verhalten hat. Fahrzeuge durch Blinklichtsignal mit etwa 60 Taktgebungen pro Minute. Andere Fahrzeuge durch Handsignal! Wie will man an einem Tretroller Handzeichen geben ohne auf die Nase zu fallen? Das funktioniert gar nicht. Man spricht jetzt davon, man solle dann das Bein raus strecken!!! Dies ist nicht StVO konform und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Abbiegen ohne seine Abbiegeabsicht anzuzeigen! Schuld ist, wenn es knallt der Rollerfutzi!