Gewerbegebiet Dreilingsberg: Ab Januar nur noch mit Parkscheibe?
Ladeninhaber im Gewerbegebiet »Am Dreilingsberg« planen die Einführung einer Parkscheiben-Regelung. Grund sind die knappen Parkplätze, die auch von Besuchern und Personal der Praxisklinik genutzt würden, heißt es.
Die beiden Kundenparkplätze gehören zu den Läden. Die Ladenbesitzer wollen sich nun offenbar bei ihrem Vermieter dafür einsetzen, dass zukünftig nur noch mit Parkscheibe, begrenzt auf eine Stunde, geparkt werden kann. Dabei geht es natürlich auch um die Umsätze, die verloren gehen, wenn Parkplätze von externen Autofahrern blockiert sind.
Die Parkscheiben-Regelung ist für Januar 2019 angedacht. Ein privates Unternehmen soll die Einhaltung der Parkzeit kontrollieren. Nach einer eventuellen Kulanzzeit soll es dann auch Tickets geben. Später sind in einem zweiten Schritt Parkscheinautomaten mit Parkgebührenerstattung in den Geschäften angedacht. TA
(Twitter) / (Facebook): Diese
Buttons führen zu Twitter bzw. Facebook. Es sind auf dieser Webseite keine Social-Media-Plugins installiert, es handelt sich um normale
Links. Gleichwohl ist es nicht erlaubt, Fotos (auch keine Ausschnitte oder Vorschauen) und Texte (erlaubt sind kurze Zitate)
zu übernehmen, um sie bei Twitter, Facebook und anderen Websites zu veröffentlichen. (WhatsApp): Der WhatsApp-Button wird nur bei Smartphones (iPhone, Android) angezeigt. Bei Klick wird WhatsApp auf dem Smartphone aufgerufen
(sofern die App installiert wurde) und die Link-Daten zum Artikel vorgegeben. (Kommentieren): Diese Informationen stehen jetzt direkt beim Kommentarformular. (Empfehlen): Artikel via Email weiter empfehlen. Es wird das Standard-Email-Programm gestartet bzw. eine Auswahl an Email-Programmen
(Apps) wird angezeigt.
(Lesezeichen): Artikel als Lesezeichen in der Lesezeichenliste speichern.
Lesezeichen verwalten/entfernen unter Menüpunkt [Nachrichten>Lesezeichen]
Lesezeichen setzen
Fügen Sie diesen Artikel Ihrer Lesezeichenliste hinzu.
Zur Lesezeichenliste Max. Anzahl Lesezeichen erreicht! Sie können erst dann wieder Lesezeichen hinzufügen, wenn Sie Artikel aus der Liste gelöscht haben.
Ihr Kommentar zum Artikel
Geben Sie hier Ihren Kommentar zu dem Artikel ab. Bitte alle Felder ausfüllen
und eine gültige Email-Adresse eintragen. Sie erhalten eine Nachricht an diese angegebene Email-Adresse. Bitte bestätigen Sie dort unter dem angegebenen Link Ihren Kommentar, der dann erst veröffentlicht werden kann. Nicht bestätigte Kommentare werden nach 1 Monat gelöscht.Bitte beachten: Wir veröffentlichen ausschließlich sachliche Beiträge zum Thema. Beleidigungen, persönliche Angriffe und andere
Verstöße gegen Rechtsnormen werden gelöscht. Adressen, Telefon-Nummern und Weblinks werden auskommentiert. Weblinks können eine automatische Löschung des Kommentars bewirken. Die
Redaktion behält sich Änderungen und Kürzungen vor. Für den Inhalt der Kommentare sind ausschließlich die Verfasser verantwortlich. Die
Redaktion macht sich den Inhalt von Kommentaren nicht zu eigen. Nach Sichtung wird der Kommentar mit Name, aber ohne Email-Adresse
veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Wichtig: Nach Abschicken wird neben Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kommentar die zugehörige
IP-Adresse sowie der Zeitstempel gespeichert. E-Mail- und IP-Adresse werden nach 3 Monaten gelöscht. Sollten Sie Ihren Kommentar später einmal löschen wollen, so benötigen wir
die an Sie geschickte Bestätigungs-E-Mail, um den Kommentar zu entfernen. Ihre E-Mail-Adresse allein reicht für eine Löschung nicht aus.
Kommentar
Älteste Kommentare werden zuerst angezeigt.
Kommentar von anonymer Kurgast am 06.11.2018[4,2/30]
Der Wunsch nach einer zeitlichen Begrenzung für Fremdparker ist allzu verständlich. Man sollte versuchen sich mit den Betreibern der Praxisklinik bezüglich der Patienten- und Personalfahrzeuge zu einigen. Stattdessen möchten die genervten Ladenbetreiber lieber mit der Parkmafia kooperieren deren »Mitarbeiter« in der Regel wie die Geier darauf warten dass jemand die Parkscheibe vergisst, um dann mit saftigen Vertragsstrafen abzukassieren. Das wird dann vor allen die Kunden der Geschäfte selbst betreffen, die dann hoffentlich zu den Läden ausweichen, die sie nicht ausnehmen wollen. Mag eine private Parkplatzüberwachung an manchen Orten sinnvoll sein, die Methoden der Beauftragten Firmen sind häufig nicht das, was der Normalbürger als seriös bezeichnen würde. Und die Ladeninhaber, die diese Firmen beauftragen, wissen das auch. In der Öffentlichkeit tun sie natürlich immer so, als wüssten sie von nichts . . .