Unabhängige: Keine vertragliche Verpflichtung zur Bebauung der Kohlenhof-Spitze
Zur Diskussion um eine mögliche Bebauung der Kohlenhof-Spitze auf dem Priwall (TA berichtete) stellen die Unabhängigen klar, dass der Kaufvertrag, den der Investor Sven Hollesen vor elf Jahren mit der Hansestadt Lübeck geschlossen hat, keine Verpflichtung zur Herstellung des Baurechts nach den Vorstellungen von Herrn Hollesen enthält.
Die Kohlenhofspitze. Foto: KEV/ARCHIV TA
Hierzu erklärt der Pressesprecher der Unabhängigen Wolfgang Neskovic: »Es ist irreführend, wenn in der politischen Diskussion zur Bebauung der Kohlenhof-Spitze darauf verwiesen wird, dass der Kaufvertrag eine vertragliche Bindung enthalte, die dazu zwinge, den Investitionsplänen von Herrn Hollesen zu folgen. Gelegentlich ist auch zu hören, dass Schadensersatzansprüche entstehen könnten, wenn die Herstellung entsprechenden Baurechts nicht erfolge.«
»Beide Behauptungen sind offenkundig falsch. Sie sind weder vom Vertragsinhalt noch von der Rechtslage gedeckt.
Im Kaufvertrag wird der Investor ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hansestadt Lübeck aufgrund des abgeschlossenen Vertrages keine Verpflichtung übernimmt, überhaupt einen Bebauungsplan beziehungsweise ein mit einem bestimmten Inhalt aufzustellen. Gleichzeitig enthält der Vertrag den Ausschluss jeglicher Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche, wenn das von Herrn Hollesen geplante Vorhaben nicht oder nicht mit von ihm gewünschten Inhalt umgesetzt wird.
Diese vertraglichen Inhalte ergeben sich aus einer entsprechenden Bestimmung des Baugesetzbuches, wonach ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplanes nicht durch Vertrag begründet werden kann. Bei dieser Sachlage befindet Herr Hollesen sich demnach auch nicht in einer guten Verhandlungsposition. Im Gegenteil – der Kaufvertrag gibt ihm keine Rückendeckung für die Umsetzung seiner Pläne.
Damit steht fest: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist in ihrer Willensbildung über die Bebauung der Kohlenhof-Spitze frei. Sie kann unbelastet von irgendwelchen Verträgen entscheiden. Es bedarf also nicht des »Kniffes«, die Kohlenhof-Spitze zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären.« PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Fraktion Die Unabhängigen in der Lübecker Bürgerschaft, Fotos: KEV, Archiv TA
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Kommentare
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Kommentar von Christian Jäger am 03.10.2018[3,8/101]
Danke für DIE UNABHÄNGIGE Aufklärung! Auf welche Rechtsgrundlage beziehen sich eigentlich die anderen Politiker und Parteien?
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Kommentar von K. Palte am 03.10.2018[4,4/94]
Rechtsanwalt und Bürgerschaftsmitglied Krause erweckte auf der letzten Sitzung des Ortsrates und auch anderweitig den Eindruck, dass man wegen der Verträge mit Hollesen von der Bebauung des Kohlenhofes nicht so einfach Abstand oder gar nicht Abstand nehmen könne. Dagegen scheint mir die Argumentation der Unabhängigen plausibler und zutreffend zu sein. War das nun ein Bluff von Ihnen Herr Krause und Unwissen über die Verträge mit Hollesen? Rechtsgrundlage für die Bebauung des Kohlenhofes ist ein Bebauungsplan, und der ist durch die Bürgerschaft zu beschließen. Kann man so einen Beschluss durch einen Vertrag erzwingen? Herr Krause, nehmen Sie bitte hierzu rechtlich Stellung, nicht politisch. Auch nicht in dem Sinne, man hätte ja eine moralische Verpflichtung Herrn Hollesen gegenüber, einen solchen Bebauungsplan zu beschließen.
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Kommentar von David Kidon am 03.10.2018[4,2/95]
Bewertet man alle Äußerungen des CDU-MdBs Krause zur Bebauung des Kohlenhofkais bzw. der -spitze, so bleibt kein Zweifel:Wirtschaftliche Interessen stellt er unmißverständlich über die Ansprüche auf Lebensqualität der Einwohner.Sein wiederholter Hinweis auf die angeblich verbesserte finanzielle Lage des Kurbetriebes durch Waterfront soll positive Stimmung für eine zukünftige Erweiterung des Waterfrontprojektes machen.Er will erst abwarten, was der Investor plant.Aber geschätzte 90% der Einwohner (die keinen finanziellen Vorteil aus Waterfront beziehen) interessieren mögliche Pläne nicht.Sie wollen gar keine!Darum ist es gut die Stellungnahme eines hochqualifizierten, über den provinziellen Klosettdeckel schauenden Juristen der »Unabhängigen« zu erfahren!Facit:“Niemand muss müssen.« (Lessing, Nathan der Weise).
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Kommentar von Heino Haase am 04.10.2018[4,3/73]
Hallo Herr Jäger. Hier die Rechtsgrundlage. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html Mit Unterschrift unter den Kaufvertrag hat Waterfront §1 des BauGesetzbuch Abs 3 Satz 2 akzeptiert. In Kurzform besagt dieser, dass aus dem Vertrag kein Anspruch auf Aufstellung eines Bauleitplan begründet werden kann. Somit wird von HL der Vertrag eingehalten, auch wenn kein Baurecht erteilt wird. Das angestrebte Landschaftsschutzgebiet für den »Küstenwald« bezieht sich, Waterfront betreffend, nur auf die Kohlenhofspitze. Sollte das LSG kommen, wäre eine Bebauung mit diversen Travevillen entlang der Trave trotzdem möglich. Es liegt bei der Politik/Bürgerschaft ob gebaut werden kann oder nicht. Beschließt diese kein Baurecht, ist der Fall erledigt und der herrliche Anblick des Waldes bleibt uns erhalten. Dafür setzen wir uns ein.
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Kommentar von Rosa Stilzchen am 04.10.2018[4,1/52]
@alle Kommentare und mehr: Ist es also richtig, dass zukünftige Entscheidungen politisch und nicht juristisch erfolgen müssen? Also, dass wie auch immer motivierte, » investornahe« Politiker der Bürgerschaft demokratisch »ausgeschaltet« werden müssen, wenn man einen B-Plan für das Kohlenhofufer verhindern will?Daran sollten die Travemünder Wähler »nachhaltig« bei zukünftigen Wahlen denken, falls der CDU-MdBü wieder kandidiert!
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Kommentar von K. Palte am 05.10.2018[4,5/62]
Herr Krause tritt für den Betreiberverein der Ostseestation vor der Presse auf (TA 17.5.2018). Er ist Mitglied und vielleicht im Vorstand. Die Ostseestation hat von Waterfront Räumlichkeiten zu Sonderkonditionen. Mit ihr wird auch für Waterfront geworben. Sie braucht viele Besucher wegen der Eintrittsgelder. Also hat sie auch an der Kohlenhofbebauung und dem Bau weiterer Häusern dort ein Interesse. Somit scheint Herr Krause öffentlich eher den Eindruck zu erwecken, auf eine positive Entscheidung der Bürgerschaft pro Kohlenhofbebauung hinzuwirken. Er stützt dabei die Visionen des Investors. Der will Travemünde aus dem Dornröschenschlaf wecken. Krause hat sicher sein Wohlwollen. Ob nun vielleicht 90 % der Travemünder und auch sein CDU Ortsverband Travemünde gegen eine Kohlenhofbebauung sind, spielt bei ihm offenbar auch als Mitglied der Bürgerschaft keine Rolle. Fair wäre es, wenn er sich zu der Rechtslage nach Meinung der U’s äußern würde. Schweigt er dazu, wäre das auch eine Antwort.
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Kommentar von Ingbert Schmitt am 05.10.2018[4,6/63]
@ Palte: Laut Internetseite der Ostseestation ist Herr Krause Vorsitzender des dazugehörigen Vereines! Besonders interessant: Planet Haus (Vorstand Herr Hollesen) ist Sponsor des Vereines!