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Travemünde 18.07.2018
Parken am Gleis: Bundespolizei informiert
Nur wenige Meter vom Bahngleis entfernt liegt der neue Parkplatz an der Travemünder Landstraße, der sich bei der bekannten Parkplatznot zur anstehenden Großveranstaltung »Travemünder Woche« sicher rasch füllen wird. Doch einen Zaun gibt es nicht (TA berichtete).
»Nach Aufmaß von mir ist die Entfernung zum Gleis nur 7 bis 8 Meter«, sagt Günter Wosnitza aus Travemünde. »Wovon die ersten einen leichten abwärtsgeneigten Hang umfassen.« Wosnitza informierte die Travemünder Polizei und dann die für die Bahn zuständige Bundespolizei. Mit Erfolg: »Die Bundespolizei hat ihren Präventionsbeauftragten für das Sicherheitsproblem am Parkplatz eingesetzt«, berichtet er jetzt.
Die Sorge, die aufmerksame Bürger umtreibt, ist, dass eine Familie dort halten könnte, die Kinder dann ums Auto laufen und in einem unbeobachteten Moment in die falsche Richtung laufen.
Einer, der sich mit Kindern auskennt, ist Marcus Runge, Leiter des Haus der Jugend Travemünde. »Ganz ungefährlich finde ich es nicht«, sagt er. Gibt aber zu bedenken, dass auch Parkplätze nicht ganz ungefährlich seien, wenn da Autos fahren. Und er wisse ja nicht, was da noch geplant sei. »Vielleicht sollen da ja noch Bäume hin.« Der Abstand zu den Gleisen sei ja auch eine ganz schöne Strecke. »Ich glaube das könnte reichen, dass Kinder da nicht hinlaufen. Aber wenn nur ein Kind da hinläuft und es passiert was …« TA
Das sagt die Stadt:
»Der Abstand zwischen dem befestigten Trittstreifen beziehungsweise den befestigten Pkw-Stellflächen und der Gleisachse beträgt minimal 9 Meter. Der Gefahrbereich liegt bei einer zulässigen Geschwindigkeit der Bahn von zum Beispiel 120 km/h bei 2,30 Meter ab Gleisachse. Es verbleiben somit mehr als 6 Meter ›Sicherheitsraum‘.[„Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen«, DGUV Mai 2013, Anhang 3: Gefahrenbereiche und Sicherheitsräume bei der DB]
Eine zwischenzeitliche Absperrung ist deswegen nicht vorgesehen.
Gemäß Bebauungsplan ist in diesem Streifen eine Ausgleichspflanzung mit Sträuchern und Bäumen vorgegeben. Da die Pflanzzeit von Gehölzen im Herbst beginnt, ist der Bereich Stadtgrün und Verkehr gerade dabei, diese Arbeiten auszuschreiben, um sie so schnell wie möglich ausführen zu lassen.«
Quelle: Auskunft Presseamt Hansestadt Lübeck auf Nachfrage von »Travemünde Aktuell«
Knapp dem Tod entronnen
Nur wenige Meter weiter an den Bahnschranken wäre es am Dienstagmittag (17.08.2018) um ein Haar zu einer Katastrophe gekommen: Die Halbschranken am Teutendorfer Weg waren längst heruntergelassen, als zwei Jugendliche auf Fahrrädern vor dem sich nähernden Zug die Bahngleise überquerten. Der Zug gab Signal, zum Bremsen war es möglicherweise bereits zu spät. Viele Passanten, darunter auch Kinder, sahen, wie die Radfahrer grinsend weiterfuhren. Der Zugführer, sicherlich noch unter dem Eindruck des Schreckens, streckte den Kopf aus dem Fenster und rief ihnen hinterher. TA
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Kommentare
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Kommentar von Christian Jäger am 18.07.2018 [2,1/94]
Verkehrsopfer werden bei dem »Touristenboom« in Travemünde wohl billigend in Kauf genommen – siehe Gneversdorfer Weg. Auf einen mehr oder weniger kommts bei der städtischen Statistik da wohl nicht an. Interessant wäre zu erfahren, warum man die beiden neuen trockenen (!) Regenwasserrückhaltebecken am Parkplatz wie ein Hochsicherheitstrakt eingezäunt hat.
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Kommentar von Matthias Mengel am 19.07.2018 [4,2/85]
Zunächst sei einmal etwas vorweg genommen: Es können nicht bundesweit sämtliche Bahnanlagen eingezäunt, oder vor unberechtigtem Betreten gesichert werden. Eltern sollten da wohl eher präventiv auf ihre Kinder eingehen und ihnen klar machen, dass sie weder Gleiskörper, noch Bahnanlagen zu betreten haben. Wie man sieht machen sich manche Jugendlichen einen Spaß daraus, genau diese Gefahrenquellen zu ignorieren um zu testen, wie weit man gehen kann. Es liegt eindeutig an der Gesellschaft und nicht an der Absicherung. Ich habe hier bei mir schon so einige Fälle erlebt, wo es zu Todesfällen kam, eindeutig war es Missachtung von Gefahrenquellen. Gruß aus Köln MaTThias
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Kommentar von E. Noge am 19.07.2018 [3,9/86]
@Jemand ohne Beweise zu unterstellen, er würde Verkehrsopfer billigend in Kauf nehmen, also offenbar auch Todesopfer, der bewegt sich m.E. schon in der Nähe des Strafrechtes. Mir scheint, Sie haben jedes Maß an sozialer Verantwortung über das was Sie schreiben, verloren. Und wenn Sie Herr Jäger wissen wollen, warum um ein Regenrückhaltebecken eine Umzäunung ist, dann überwinden Sie Ihre Bequemlichkeit und schreiben Sie mal selbst an die Behörde, warum das so ist, statt die Presse wie einen Angestellte zu behandeln, die doch gnädigst für Sie die Anfragen schreiben soll. Sie können ja die Antwort der Behörde an Sie als Kommentar veröffentlichen. Da würde ich sogar mal den Hut vor Ihnen ziehen.
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Kommentar von Dr. Dr. Thomas Ruppel am 19.07.2018 [4,0/106]
Sicherlich ist es nicht verkehrt, für mehr Sicherheit zu sorgen – hier aber scheint jemand das Sommerloch füllen zu wollen. Denn andernfalls müsste unser aufgeregter Mitbürger auch die Einzäunung der Parkplätze in Richtung Straße, die Einzäunung der Badestege in Richtung Ostsee, der Travepromenade, die Einzäunung der Vorderreihe an beiden Enden usw. fordern – überall könnten Kinder sich von ihren Familien losreißen und dadurch gefährdet werden. Die Höchstgeschwindigkeit der Bahnstrecke – deren Gefahren gar nicht negiert werden wollen – liegt aber nicht bei 120/km, sondern in diesem Abschnitt bei unter 50 km/h. Die Gefahr durch zwei Zugfahrten in der Stunde dürfte deutlich geringer sein als der gesamte Straßenverkehr rund um den Parkplatz. Wenn die CDU etwas für mehr Verkehrssicherheit erreichen wollen würde, wäre ein Ausschluss des Urlauberverkehres an den Ortsgrenzen wie in Skiorten und eine konsequente Verbesserung des Busangebotes innerhalb von Travemünde deutlich sinnvoller.
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Kommentar von Hans W Berghoff am 21.07.2018 [2,8/24]
Selbstverständlich kann man Bahnanlagen einzäunen. Sie werden auf den Britischen Inseln im besiedelten Bereichen und unbesiedelten, landwirtschaftlich genutzten Bereichen keine frei zugänglichen Bahnkörper finden. Selbst die Bahnschranken sperren im Ruhezustand das Bahngleis ab. Falls die DB Netz AG die Absterrung nicht selbst vornimmt, ist der Parkplatzanbieter gehalten, entsprechene Sicherungsmassnahmen vorzunehmen.
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Kommentar von wuellez am 22.07.2018 [4,1/17]
Ihr habt ja vlt. Sorgen, da wird auf Meter gemessen und auf dem Gnevesdorfer weg wird alle paar Wochen ein Radfahrer umgefahren.....gestern schon wieder, verletzt kam er ins Krankenhaus.
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