VERKEHR
Travemünde 07.02.2018
Parkdruck am Dreilingsberg
Baustelle auf Klinikgelände verschärft ohnehin schon angespannte Situation

Auf dem kleinen Parkplatz direkt vor dem Klinikgebäude wird gebaut. Und als Folge der Baustelle herrscht auch noch am Straßenrand vor der Klinik absolutes Halteverbot. Viel bleibt da nicht mehr. Der Parkdruck durch das Klinikgebäude, in dem noch weitere Unternehmen der Gesundheitsbranche angesiedelt sind, ist so hoch, dass die gegenüberliegenden Geschäftsleute Maßnahmen getroffen haben: Auf den Parkplätzen gegenüber drohen zahlreiche Schilder, Fremdparker kostenpflichtig abzuschleppen. Nicht jeder lässt sich davon abschrecken, aber es wirkt offenbar.
Die Stadt verweist darauf, dass man vor und hinter den Halteverbotsschildern parken könne. Die Klink spricht von weiteren Parkplätzen »im unteren Bereich«, die zur Verfügung stünden. Und verweist ansonsten darauf, dass man auch nur Mieter im Gebäude sei und deshalb keinen Einfluss auf die Parkplatz-Situation habe.
Immerhin eine kleine Besserung zeichnet sich ab: Das Halteverbot gilt voraussichtlich nur noch bis zum 16. März 2018. TA
TA: »Im Travemünder Gewerbegebiet »Am Dreilingsberg« wurden Halteverbotsschilder aufgestellt. Auf dem kleinen Parkplatz vor der Praxisklinik wird gebaut. Wo sollen Besucher der Praxisklinik (und der anderen Unternehmen im Gebäude) zum jetzigen Zeitpunkt parken?«
Valessa Glisovic, Stellvertretende Pressesprecherin der Hansestadt Lübeck: »Für die Zeit des eingerichteten Haltverbots dürfen Besucher der Praxisklinik entweder vor oder nach dem eingerichteten Haltverbot parken. Inwieweit die Praxisklinik auf ihrem Grundstück Parkplätze außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche zur Verfügung stellt bzw. momentan nicht zur Verfügung stellt, kann seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht beantwortet werden, da die Straßenverkehrsbehörde für verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche zuständig sind. Sofern seitens der bauausführenden Firma kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird, gilt das dortige Haltverbot bis zum 16. März 2018.«
TA: »Muss ein Unternehmen wie die Praxisklinik Kundenparkplätze vorhalten?«
Nicole Dorel, Pressesprecherin der Hansestadt Lübeck: »Da Baumaßnahmen temporär sind, haben diese keinen Einfluss auf den Stellplatznachweis. Wenn im öffentlichen Straßenraum Baumaßnahmen stattfinden und der Eigentümer deshalb seine Stellplätze auf seinem Grundstück nicht anfahren kann, muss er keine Ersatzplätze schaffen. Nach Beendigung der Baumaßnahme stehen die Stellplätze wieder zur Verfügung.«
TA: »Im Bereich der Praxisklinik Travemünde beschweren sich zunehmend Leser, dass man als Besucher der Klinik sowie Apotheke usw. nirgends mehr parken kann. An der Straße stehen Halteverbotsschilder und auf dem kleinen Parkplatz vor der Klinik wird gebaut. Können Sie mir sagen, wie das in Zukunft gelöst werden soll?«
Sibylle Schulze, Leiterin Unternehmenskommunikation Sana Kliniken Lübeck GmbH: »Wir bedauern ebenfalls, dass die Parkplatzsituation an der Praxisklinik unbefriedigend ist. Die Parksituation ist derzeit durch Umbaumaßnahmen, die zwischen dem Eigentümer und den anderen Mieter abgestimmt wurden, etwas eingeschränkt. Ansonsten stehen weitere Parkplätze im unteren Bereich zur Verfügung. Die Sana Klinik ist bei dem Objekt auch nur Mieter, wie auch die Arztpraxen, die Apotheke etc. und hat daher keinen Einfluss darauf ob weitere Stellflächen geschaffen werden oder wie viele der vorhanden Parkplätze fest vermietet werden.«