BLAULICHT
Travemünde 30.10.2017
Stapler-Fahrer: Haftbefehl aufgehoben
Bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge wurden durch die Aktion des 28-jährigen Mannes circa vierzig Fahrzeuge beschädigt oder zerstört. Der entstandene Schaden dürfte im einstelligen Millionenbereich liegen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (TA berichtete) zurückgenommen, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlagen.
Durch weitere Ermittlungen konnte die Identität des Beschuldigten sicher geklärt werden. Er verfügt über einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle in Polen. Der Haftgrund der Fluchtgefahr war daher nicht zu begründen.
Über den weiteren Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland muss das Gericht noch entscheiden. PM
Bei Führerscheinen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden sind, wird in diesem Fall gem. § 111a Abs. 6 StPO ein Sperrvermerk erteilt, der die Wirkung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat (sofern der Inhaber des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Inland hat).
Quelle: Text: Gemeinsame Medien-Information von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Lübeck, Foto + Schlagzeile: TA