WIRTSCHAFT
Travemünde 11.09.2017
Gemeinnützige Großveranstaltung
»Travemünder-Woche« zahlt nur 15 Cent pro Quadratmeter für das Eventgelände
Das Landprogramm der »Travemünder Woche« ist die größte Veranstaltung im Seebad. Wer hier als Schausteller mit einem Verkaufsstand dabei sein möchte, zahlt schnell mehrere tausend Euro. Laut Verwaltung gelten die Konditionen allerdings für alle Veranstalter gleichermaßen – mit Ausnahme der Parkplätze.
Die Festmeile mit ihren Verkaufs- und Gastronomieständen soll die Segelregatten mitfinanzieren. Daher gilt die Veranstaltung als gemeinnützig und bekommt 50 Prozent Rabatt auf die Flächenmiete. Es werden nur 0,15 Euro (statt 0,30 Euro) pro Quadratmeter und Tag fällig.
Um auszurechnen, was dabei tatsächlich in Rechnung gestellt wird, müsste man noch wissen, wie viel Fläche die städtische Marketinggesellschaft konkret in Rechnung stellt.
Kostenlos sind für die Veranstalter die rein sportlich genutzten Flächen. Dazu zählt die Verwaltung zum Beispiel den Grünstrand. Wo allerdings auch eine Wertschöpfung stattfindet: Bis zu 18,00 Euro Campinggebühren nimmt der Veranstalter nach eigenen Angaben am Tag (TA berichtete).
Kostenlos (bzw. gegen ein geringes Entgelt) nutzen die Veranstalter nach Auskunft des Travemünder Kurbetriebs auch eine nicht näher genannte Anzahl an Parkplätzen auf dem Leuchtenfeld und dem Parkplatz Möwenstein. Grundlage dafür soll ein Senatsbeschluss aus dem Jahre 1993 sein. Bis auf diesen Punkt sollen die Nutzungsgebühren für alle Veranstalter gleich sein. TA
Frage 1: Wie hoch ist die Pacht für die von der Großveranstaltung »Travemünder Woche« genutzten Flächen einschließlich der Parkplätze für einen Veranstalter? (Hier geht es um die generelle Pacht/Nutzungsgebühr, die jeder Veranstalter, auch andere als »Travemünder Woche«, zahlen müsste).
Antwort: Die Frage haben wir so verstanden, dass nach der generellen Pacht/Nutzungsgebühr für Flächen und Parkplätze (jeweils im Eigentum der Hansestadt Lübeck) für einen Veranstalter gefragt ist (betreffend die Flächen und Parkplätze, die auch zur Travemünder Woche genutzt werden).
Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) ist gemäß Bürgerschaftsbeschluss vom 25.03.2010 für die Vermarktung der Veranstaltungsflächen in Lübeck und in Lübeck-Travemünde zuständig. Veranstaltungsflächen in Travemünde sind: Brügmanngarten, Godewindpark, Strandpromenade, Travepromenade, Tornadowiese und kleine Wiese neben dem LYC-Gebäude. In Ausübung dieser Tätigkeit hat die LTM einen Gebührentarif entwickelt, welcher der LTM-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 04.03.2011 beschlossen hat (s. Anlage »Flächenmanagement – Tarifübersicht«) und auch auf ihrer Internetseite (unter »Veranstaltungsflächen-Preise« – ohne Sonderkonstellationen) veröffentlicht hat. Die Anwendung dieses Tarifes ist für die LTM somit bindend.
Für die Nutzung von Veranstaltungsflächen in Travemünde zahlt danach ein kommerzieller Veranstalter 0,30 Euro netto pro m2 und Tag. Gemeinnützige Veranstalter erhalten darauf in Travemünde einen Rabatt von 50 % und zahlen somit 0,15 netto pro m2 und Tag. Bei Informationsveranstaltungen erfolgt ein Rabatt von 80 %. Für eine rein sportliche Nutzung der Flächen wird keine Flächengebühr erhoben (s. Seite 2 Tarif).
Die vom Kurbetrieb verwalteten Parkplätze Leuchtenfeld, Backbord und Möwenstein werden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages vom Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck GmbH (KWL) bewirtschaftet. Die Gebühren werden gemäß der jeweils geltenden städtischen Gebührenverordnung erhoben und betragen derzeit für einen Pkw 4,00 Euro (Tagesgebühr, ebenfalls auf der Internetseite der KWL ersichtlich).
Frage 2: In welcher Höhe leistet die Travemünder Woche gGmbH bzw. ein Beauftragter Pacht für die genutzte Fläche an die Stadt oder eine städtische Gesellschaft?
Antwort: Veranstalter der »Travemünder Woche« ist neben u.a. der Hansestadt Lübeck der als gemeinnützig anerkannte Lübecker Yacht-Club e.V., daher findet für diese Veranstaltung die ermäßigte Gebühr von 0,15 Euro netto Anwendung. Für die ausschließlich sportliche Nutzung der Flächen Grünstrand, Dr.-Zippel-Park, Tornadowiese, Wiese neben dem LYC und Fläche der ehemaligen Minigolfanlage Außenallee werden gemäß Gebührentarif keine Gebühren erhoben.
Die für die Travemünder Woche genutzten Parkplatzflächen (Möwenstein und Teilfläche Leuchtenfeld) werden dem Veranstalter (aufgrund eines Senatsbeschlusses vom 29.09.1993) kostenlos bzw. gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung gestellt.
Frage 3: Für den Fall, dass die für die »Travemünder Woche« gezahlte Pacht (Punkt 2) von der üblichen abweicht (Punkt 3), nennen Sie bitte die entsprechenden Beschlüsse der Bürgerschaft.
Antwort: Die für die »Travemünder Woche« gezahlte Pacht weicht nicht von der üblichen Pacht ab. Eine Ausnahme hiervon sind lediglich die Parkplatzflächen, die aufgrund des o.g. Senatsbeschlusses abweichend von der städtischen Parkgebührenverordnung berechnet werden.
Quelle: Fragen: TA, Antworten: KBT