TOURISMUSWIRTSCHAFT
Travemünde/Lübeck 29.05.2017
Das Handbuch zur Werbeanlagensatzung ist da
Arbeitshilfe sowohl an zwei Auslagestellen als auch per Download ab sofort erhältlich

Das Heft kann im I-Punkt der Hansestadt Lübeck (Mühlendamm 12) und beim Lübeck-Management e.V. (Fleischhauerstr. 37) abgeholt oder als PDF-Datei unter www.stadtentwicklung.luebeck.de heruntergeladen werden.
Die Werbeanlagensatzung ist am 5. Oktober 2016 in Kraft getreten und gilt für die Lübecker und Travemünder Altstadt. Werbeanlagen sind zukünftig erst ab einer Größe von 0,2 m² genehmigungspflichtig.
Das Handbuch erläutert Größen und Anzahl von Werbeanlagen, die Anordnung in Abstimmung mit der Fassade und unzulässige Werbeanlagen und gibt vor allem Hilfestellung für den eigentlichen Bauantrag.
Das Bewusstsein für die historischen Gebäude und der sensible Umgang damit führten fast immer dazu, dass Werbeanlagen dezent eingesetzt wurden und diese sich in den Straßenraum einfügen. Die Broschüre zeigt zahlreiche positive Beispiele aus den Altstadtbereichen Lübeck und Travemünde und verdeutlicht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Bewahrung des kulturellen Erbes und die Aufwertung des Stadtbildes zu ihrer Aufgabe gemacht haben.
Für vereinzelt bislang nicht genehmigte Werbeanlagen wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr für das nachträgliche Einholen der Genehmigung vereinbart. PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Lübeck Pressedienst , Foto: Archiv TA
1 http://www.stadtentwicklung.luebeck.de/files/Stadtplanung/Handbuch-Werbeanlagensatzung.pdf