VERKEHR 3 115
Travemünde 09.09.2016
Stadtverkehr äußert sich zur aktuellen Situation an der Priwallfähre
»Die Priwallfähren fahren 24 Stunden am Tag an 366 Tagen im Jahr. Dabei werden insgesamt etwa 3 Mio. Fahrgäste jährlich mit der Autofähre befördert. Für die Aufsichtsräte war von großer Bedeutung, dass die eigentliche Personenbeförderung stets im vollen Umfang gewährleistet war, so dass der Auftrag der öffentlichen Personenbeförderung zu jeder Zeit erfüllt wurde. So konnten selbst die besonderen Anforderungen zur Travemünder Woche vollständig erbracht werden.
Engpässe gab es bei der Beförderung von Kraftfahrzeugen. Im gesamten August waren zwar nur drei Tage betroffen, an denen für einige Stunden am Nachmittag nur eine Fähre im Einsatz war. Wegen des teilweise fehlenden Kassierpersonals wurde aber an 22 Tagen direkt an Deck kassiert, was zu verlängerten Wartezeiten führte. Dies wurde vom Aufsichtsrat als nicht akzeptabel angesehen. Der Geschäftsführer Willi Nibbe erklärte, dass dies eine Ausnahmesituation und kein strukturelles Problem sei. Eine vorübergehende Dispositionsschwäche dürfe sich nicht wiederholen und wird abgestellt.
Schon in den letzten Jahren wurde an der Fähre auf eine permanente Aus- und Weiterbildung der Fährführer und des weiteren Personals großen Wert gelegt, um ausscheidendes Personal z. B. bei Renteneintritt rechtzeitig ersetzen zu können.
Damit der Fahrplan ab sofort planmäßig eingehalten werden kann, werden folgende zusätzliche Maßnahmen vom Stadtverkehr ergriffen:
- Abordnung von 3 MitarbeiterInnen aus dem Ratekauer Weg für Kassierdienste bis Ende Oktober, so dass die Fährführer komplett für Fährdienste eingesetzt werden können.
- Vollendung der Ausbildung von 3 weiteren Fährführern bis Ende Oktober.
- Stärkerer Fokus auf einen bedarfs- und saisongerechten Personaleinsatz im Sommer wie Winter.
- Generelle Abdeckung von saisonbedingten Spitzen und Ausfallzeiten durch geplante zusätzliche Ausbildung und Gestellung von Kassierern
- Weitere Projektierung digitaler Systeme zur Beschleunigung der Abfertigung.
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat haben beschlossen, sich beim Wort nehmen zu lassen. Deshalb wird ein Qualitätsversprechen hinsichtlich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erarbeitet und ab dem 01.01.2017 eingeführt. Sollte es dann zu Verspätungen kommen, die der Stadtverkehr zu vertreten hat, wird die Rückzahlung von Fährgeld (Fahrpreiserstattung) möglich.« PM
Quelle: Text: Pressemitteilung Stadtverkehr, Foto: Archiv TA