OVG hat entschieden: Ostseestraße darf gebaut werden
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig im Eilverfahren Flüchtlingsunterkunft Ostseestraße korrigiert und die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches des Antragstellers abgelehnt. Der entsprechende Beschluss des OVG wurde der Hansestadt Lübeck heute zugestellt.
Die Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße kann weiter gebaut werden. Foto: ARCHIV TA
Anwohner hatten gerichtlich einen Baustopp erwirkt.
Das OVG hat seine Entscheidung im Beschwerdeverfahren darauf gestützt, dass der Antragsteller durch Erteilung der Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft nicht in seinen Rechten verletzt ist. Es hat – im Gegensatz zum VG – verneint, dass dessen Gebietserhaltungsanspruch verletzt ist. Das Vorhaben sei auch nicht rücksichtslos. PM
Quelle: Text: Presseamt Lübeck, TA; Foto: Archiv TA
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Kommentar
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Kommentar von Sylvia Z. am 06.07.2016[3,9/7]
Der Flüchtlingszustrom ist doch zurückgegangen. Warum muss dann in der Ostseestr. gebaut werden? Sind nicht genug Unterkünfte vorhanden, so daß diese Kosten gespart werden könnten?