POLITIK/VERKEHR
Travemünde 24.02.2016
Frei parken für E-Autos?
CDU will Elektromobilität auf die Sprünge helfen
Dass Elektro-Mobilität auch ein Wirtschaftsfaktor sein kann, zeigt das Beispiel der Hansestadt Hamburg. In den »Großen Bleichen« etwa gibt es ein Ladengeschäft des Herstellers Tesla. Die US-Firma ist für luxuriöse Elektro-Limousinen bekannt. Ende März soll mit dem »Model S« auch ein für breitere Bevölkerungsschichten erschwinglicher Tesla in die Shops kommen. Natürlich bieten auch andere Hersteller längst alltagstaugliche Fahrzeuge an.
Dabei wäre es für Travemünde und Lübeck zu kurz gesprungen, nur die in der Stadt angemeldeten Fahrzeuge zu zählen. Elektro-Mobilität spielt auch im Tourismus eine Rolle: Die Gäste wollen mit ihren Autos ja auch in den Urlaub fahren. Die Seebäder der Lübecker Bucht haben das längst erkannt. Im Katalog des Ostsee Holstein Tourismus e.V. (OHT) sind bereits die Ladestationen der Urlaubsorte aufgeführt. Für Lübeck wird das LUV-Center mit einer Ladestation genannt. Nur für Travemünder Tagesgäste vor Ort kann der Urlaubskatalog keine Steckdose anbieten.
Aber auch die Befreiung vom verhassten Parkschein könnte für Autos mit einem »E« im Kennzeichen ja ein Anreiz sein, Travemünde oder Lübeck zu besuchen. Die CDU will alle Parkplätze mit Parkschein, die von der städtischen Gesellschaft KWL betrieben werden, für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung stellen. Erst einmal befristet bis zum Jahr 2020. TA
Der Antrag der CDU Lübeck auf Förderung der Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck im Wortlaut:
CDU – Förderung der Elektromobilität in der Hansestadt Lübeck
Antrag: Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt der Bürgerschaft bis Mai 2016 zu berichten, wie die Verwaltung beabsichtigt, von den Möglichkeiten des Elektromobilitätsgesetzes Gebrauch zu machen. Insbesondere,
- 1. ob ein Konzept zur Freigabe der Bussonderfahrstreifen für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 3 Absatz 4 Nummer 2 EmoG umgesetzt werden könnte,
- 2. ob die Hansestadt Lübeck es Fahrzeugen nach § 3 Absatz 4 Nummer 3 EmoG die Durchfahrt an den Stellen ermöglichen sollte, an denen auch Taxen und Bussen Ausnahmen von dem Durchfahrtsverbot genehmigt werden,
- 3. ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen die Hansestadt Lübeck auf dem Parkplatz an der MuK zwei kostenfreie Parkplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit besonderer Anbindung an die Ladeinfrastruktur einrichten könnte,
- 4. ob und unter welchen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig bei der Neuschaffung von Parkhäusern, Parkpaletten oder Parkplatzflächen ab einer Größenordnung von 100 Stellplätzen 2% der Stellplätze ausschließlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorgehalten werden sollten und
- 5. ob alle Parkplätze mit Parkschein, die von der KWL betrieben werden, für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Dieses soll vorerst bis zum Jahr 2020 gelten.
- Donnerstag, 25. Februar 2016
- Ab 16:00 Uhr
- Kommentierte Liveübertragung im Offen Kanal Lübeck auf 98,8 MHZ oder im Live-Stream auf www.okluebeck.de