ORTSGESCHEHEN
Travemünde 21.06.2015
Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für B-Plan Waterfront
Auslegung für Bebauungsplan 33.05.00 – Priwall Waterfront, Teilbereich 1 noch bis 17. Juli 2015
Die erneute Auslegung ist erforderlich, da der B-Plan in einigen Punkten geändert wurde. So sind die Ergebnisse der kumulativen Prüfung der Auswirkungen durch zukünftige Gäste der Ferienwohnungen auf die Schutzziele des Flora-Fauna-Habitat Gebietes »Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave« in den Umweltbericht zum B-Plan eingeflossen. Des Weiteren sind die maximal möglichen Gebäudehöhen der sogenannten Sonderbauten unmittelbar am Wasser um 3,50 Meter reduziert worden. Sämtliche Änderungen sind sowohl im aushängenden Plan als auch in der Begründung kenntlich gemacht.
Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht, Textlichen Festsetzungen sowie die vorhandenen Gutachten werden vom 17. Juni bis einschließlich 17. Juli 2015 im Foyer der Bauverwaltung, Mühlendamm 10 – 12, Erdgeschoss, während der Sprechzeiten (Montags bis mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr) ausgelegt.
Die Unterlagen können zudem auf den Internetseiten des Bereichs Stadtplanung (www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung) eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern, touristischen Infrastruktureinrichtungen wie Läden, Gastronomie und ein Erlebniscenter mit Schwimmbad, Spieleinrichtungen etc. auf den Flächen des nordwestlichen Priwalls zu schaffen.
Darüber hinaus soll der vorhandene Sportboothafen gesichert und die für den Betrieb notwendigen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Promenade vorgesehen werden. PM
Quelle: Text: Pressemitteilung HL, TA; Foto: Archiv TA
Leserbrief von Heino Haase zum Thema:
»Waterfront – Schlussdrama«
Der Bauausschuss (nicht die Verwaltung sondern der Bauausschuss entscheidet über den Bauplan und die Änderungen des Bauplanentwurfes) hat am 1. Juni einen neuen Bebauungsplan beschlossen. Gegenüber dem ersten Plan ( zu dem es ca. 600 Stellungnahmen von Bürgern gab) sind in dem neuen Plan lediglich Belange von Mecklenburger Gemeinden einiger FFH Gebiete betreffend und die Reduzierung der Bauhöhe der »Uferhäuser« auf 19,00m geändert..
Der neue Bauplan ist ohne Berücksichtigung der 600 Stellungnahmen zustande gekommen. Keiner der Stellungnahmen sind dem Bauausschuss von der Bauverwaltung zur Verfügung gestellt worden.
Der Bauausschuss hat also ohne die Stellungnahmen der Bürger zu kennen über die Änderung des Bauplans entschieden. Somit kommt der Plan ohne Berücksichtigung der Stellungnahmen wieder zur Auslegung. Der neue Plan kann noch bis zum 17. Juli im Bauamt und Internet eingesehen und dazu schriftlich Stellung bezogen werden .
Frau Lorenzen vom Bauamt teilte mir am 4. Juni zu dieser Art des Verfahren mit: »Die uns bereits vorliegenden Stellungnahmen und Anregungen werden zusammen mit den neu vorgebrachten einer Abwägung unterzogen und den Gremien der Hansestadt Lübeck zusammen mit dem Satzungsbeschluss ( des Bauausschusses) zur Entscheidung vorgelegt. Vorgesehen ist die Sitzung der Bürgerschaft am 24. September«
Was bedeutet das ? Vom 17. Juli bis 24. September sind es knapp 11 Wochen. Niemand kann mir erzählen, dass in dieser kurzen Zeit die alten und neuen Stellungnahmen einer Abwägung unterzogen, ein weiterer neuer Plan erarbeitet wird, dieser wiederum in den » Gremien der Hansestadt Lübeck« erörtert, ein neuer Bebauungsplan erstellt und dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und genehmigt und dann in der Sitzung der Bürgerschaft am 24. September beraten und mit der erforderlichen Mehrheit abgesegnet werden kann. Von der ersten zur jetzigen zweiten Auslegung sind über 40 Wochen vergangen. Und jetzt ist man in der Verwaltung und der Politik der Meinung in nur 11 Wochen (inkl. der notwendigen beschlussfassenden Bürgerschaftssitzung) den Bauplan Waterfront genehmigt zu haben ???
Das kann nur funktionieren wenn die 600 alten und (hoffentlich) viele neuen Stellungnahmen (Einwände und Anregungen) sowie der Umweltbericht und die umweltbezogenen Gutachten als nicht »wesentlich« eingestuft werden, so dass sie keinen weiteren Bebauungsplan notwendig machen. Das Gesetz schreibt nach jeder »wesentlichen« Änderung einen neuen Bebauungsplan mit neuerlicher Auslegung usw. vor. Wahrscheinlich gibt es aus Sicht der Verwaltung und der Politiker bei dem Projekt Waterfront nichts »Wesentliches« zu ändern um den jetzigen Plan nicht wieder ändern zu müssen.
Es steht zu befürchten, dass das Engagement der Bürger durch Nichtbeachtung der Stellungnahmen mit Stiefeln getreten wird. Das mit Arroganz der Verwaltung und der Politiker Gedanken zu Fahrradwege, zum Fortfall der vier Sonderbauten am Ufer, zur Freihaltung der Düne, zum Erhalt des Waldes, zu Belangen der Segler, zur Sozial- und Infrastrukturverträglichkeit, zu sozialen Belangen, zu wenig Parkplätze für die Wassersportler, zu wenig Grün, ungehinderter Zugang zu den Brücken und Stegen gem. Bundeswasserstraßengesetz und der Schl.Holsteinischen Hafenordnung, Sanitäre Anlagen, gesetzlich vorgeschriebene Abstände zur Natur usw., usw. als unwichtig und nicht »wesentlich« ignoriert werden wird, macht sprachlos, ist übel und empörend.
Durch zeitlichen Druck aus der Verwaltung und und einem großen Teil der Politiker unter Ignorierung der Bürger (die stören nur) soll Waterfront nach dem Willen der Entscheidungsträger endlich am 25. September mit dem ersten Spatenstich begonnen werden.
http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplanung/33-05-00.html
Heino Haase
1 http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/bauleitplanung/bebauungsplanung/33-05-00.html