POLITIK 1
Travemünde 08.06.2015
Stolzenberg zu Waterfront:
»Teilbereich I blockiert Ausbau der Zweischiffigkeit der Trave«
Detlev Stolzenberg (Partei-Piraten) erklärt in einer Pressemitteilung: »In der Bauausschusssitzung am 07.07.2014 wurde der dann später ausgelegte Bebauungsplanentwurf beschlossen. Auf die Bedenken des Bauausschussmitgliedes Detlev Stolzenberg (Partei-Piraten), dass durch die an die Wasserlinie herangeführten Gebäude, die Zweischiffigkeit der Trave blockiert werden würde, hat der Bauausschussvorsitzende Christoph Lötsch (CDU) erklärt, dass der Teilbereich I des Bebauungsplanes hierfür nicht relevant sei, sondern erst Teilbereich II mit dem später geplanten Hotelstandort.
Dies steht so im Protokoll und war Grundlage, dem Planentwurf zuzustimmen. Das Protokoll kann unter folgendem Link eingesehen werden. http://luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/to020.asp
Dazu erklärt Detlev Stolzenberg: »In der Stellungnahme der Lübecker Hafengesellschaft vom 13.10.2014 werden von der Hafenwirtschaft erhebliche Bedenken gegen die Waterfront-Bebauung im Teilbereich I der Travemünder Enge erhoben. Die Promenadenvillen stünden im Engpass der Wasserstraße und würden einen Ausbau unmöglich machen. Die Bitte der Lübecker Hafengesellschaft, die Zweischiffigkeit der Travemünder Enge als unabdingbare Sicherung der Hafenwirtschaft in Lübeck und damit für den Wirtschaftsstandort Lübeck langfristig offen zu halten, kann ich gut nachvollziehen. Nach den Aussagen der Fachleute führt die Travemünder Enge bereits heute zu einem erheblichen Engpass für die Schifffahrt, da ein- bzw. auslaufende Schiffe bei Begegnungsverkehr an Tonne 1 oder im Wendekreis Siechenbucht warten müssen. Die Einschränkung der Fahrplangestaltung wird sowohl von den Reedern und Spediteuren als auch von den Lübecker Hafenbetreibern als wesentlicher Standortnachteil gesehen. Vor allem die Neuakquisition von Reedern in logistisch attraktiven Zeitfenstern gestaltet sich durch die Wartezeiten schwierig. Die Travemünder Enge wird zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die zunehmende Schifffahrt und das damit zusammenhängende Frachtaufkommen wettbewerbsfähig zu bewältigen.
Der Originalwortlaut der Stellungnahme kann eingesehen werden unter
http://luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/___tmp/tmp/45081036554974315/554974315/01046905/05-Anlagen/01/Anl-1_33-05-00_Pruefbericht_4-2_2015-05-04_fin.pdf
Im Abwägungsbericht der Stadt steht lapidar »zur Kenntnis nehmen.« Es wird lediglich auf die 98. Änderung des Flächennutzungsplanes von 2009 verwiesen, und die Abwägung zu dieser Planung. Welche Gründe seinerzeit der Beachtung der Belange der Hafenwirtschaft entgegen standen, ergibt sich daraus nicht. Ein Flächennutzungsplan ist nicht parzellenscharf und leitet keine Baurechte ab. Deshalb muss aus meiner Sicht eine sorgfältige Prüfung der vorgebrachten Bedenken zum Bebauungsplan folgen.
Bei der Beratung der aktuellen Stellungnahmen im letzten Bauausschuss bestand an der Klärung des Sachverhaltes zur Zweischiffigkeit kein Interesse. Warum die Verwaltung auf meine Einwände vor einem Jahr nicht eingeschritten ist und den nicht korrekten Hinweis des Bauausschussvorsitzenden korrigierte, bleibt mir schleierhaft. Waterfront führt offensichtlich dazu, rationales Denken, sorgfältiges Prüfen und verantwortliches Entscheiden auszuklammern.« PM
Quelle: Text: Pressemiteilung Detlev Stolzenberg, Foto: Archiv TA