POLITIK 3 1
Travemünde 08.03.2015
Von Menschen und Hunden
oder: Wer darf am Brodtener Ufer baden?
»Nachdem es im letzten Sommer Reibereien zwischen einigen Badegästen mit Hunden und einigen anderen – am FKK-Strand verorteten – Badegästen gegeben hat, weil Hunde unangeleint über die nicht für sie freigegebenen Strandabschnitte gelaufen sind, hat der Kurbetrieb sich entschlossen, den gesamten Strand unter dem Brodtener Ufer zum Hundestrand zu erklären. FKK soll demnach nur noch an einem – vergrößerten – Strandabschnitt auf dem Priwall gestattet sein. Mit betroffen sind auch die Gäste des dazwischen liegenden Textilstrandes, die es vielfach nicht als zumutbar ansehen werden, zwischen dann auch dort freilaufenden Hunden zu lagern.
Der SPD Ortsverein Travemünde hält diese Entscheidung für falsch und würde es bedauern, wenn sie durch Zustimmung der übergeordneten Verwaltungsstellen und der politischen Gremien der Bürgerschaft realisiert wird, zumal zu befürchten steht, dass auch eine »probeweise« Durchführung dauerhaft vollendete Tatsachen schafft.
Wir halten den Wunsch von Hundehaltern, bei einem Besuch am Strand ihr Tier mitzunehmen, für berechtigt und befürworten ausdrücklich das Vorhandensein von Hundestränden beiderseits der Trave. Gerade der Hundestrand auf der Travemünder Seite kann durch seine Einbettung in die Naturschönheit des Brodtener Ufers eine Attraktion für auswärtige Besucher sein, die mit ihren Hunden in Travemünde Urlaub machen oder jedenfalls einen schönen Tag hier verbringen wollen. Er zeichnet sich noch besonders durch den originellen Hundebadesteg aus, der über den als Hochwasserschutz aus Findlingen aufgeschütteten Söhrmanndamm hinweg langsam abfallend ins Wasser führt. Die Idee zu diesem Hundebadesteg ist übrigens im Sommer 2003 vom damaligen Vorstand des SPD-Ortsvereins an den Kurbetrieb herangetragen worden (in einem Gespräch, das auch den Anstoß zur Ausweisung eines Hundestrands auf dem Priwall gab).
Ebenso berechtigt ist der Wunsch – von Einheimischen und Touristen gleichermaßen – einen Strandabschnitt zum unbekleideten Baden nutzen zu dürfen. Bei letzterem handelt es sich um ein seit langem als sozial-adäquat geltendes Freizeitverhalten. Der FKK-Strand ist seit rund 40 Jahren durch amtliche Schilder als solcher ausgewiesen. Über lange Zeit hinweg hat es keine Probleme mit den Strandnachbarn gegeben. Es hat auch keine Probleme bereitet, dass der FKK-Strand auch für Spaziergänger aller Art öffentlich zugänglich war. Der bisherige Zustand war insofern sehr erfreulich, als auf beiden Seiten der Trave jeweils für beide Gruppen Strandabschnitte zur Verfügung standen. So hatten beide die Möglichkeit, das von ihnen bevorzugte Freizeitverhalten sowohl in Travemünde als auch auf dem Priwall in annehmbarer Entfernung und ohne zusätzliche Kosten zu praktizieren. Durch die Beschränkung der FKK-Nutzung auf das hinterste Ende des Priwalls entstehen für die auf der Travemünder Seite wohnenden oder urlaubenden Nutzer unzumutbar lange Wege und zusätzliche Kosten durch die notwendige Benutzung der Priwallfähre.
Dies erscheint uns nicht als angemessen, weil eine Lösung des Konflikts zwischen einigen »Störern«, die ihre Hunde verbotswidrig außerhalb des Hundestrandes frei laufen lassen, und »Gestörten«, die sich von den frei laufenden Hunden belästigt fühlen, nach allgemeinen rechtlichen Grundsätzen nicht dadurch erfolgen sollte, dass die sich ordnungsgemäß verhaltenden Personen des Platzes verwiesen werden. Dabei kann es auch nicht darauf ankommen, welche Gruppe die zahlenmäßig größere ist.
Auch dem verständlichen Wunsch von Hundehaltern, mit ihren Tieren nicht nur am Strand zu lagern und zu baden, sondern diese auf Spaziergängen nach oder von Niendorf mitzuführen, (wozu sie die beiden bisher nicht für Hunde zugelassenen Strandabschnitte passieren müssen), könnte man leicht gerecht werden, indem direkt unter dem Steiluferhang ein Weg abgesteckt und ausgewiesen wird, auf dem die Hunde angeleint an den nicht zum Hundestrand gehörigen Strandabschnitten vorbeigeführt werden dürfen. Ein Leinenzwang ist hier – als Rücksichtnahme auf die sonstigen – bekleideten wie unbekleideten – Badegäste zumutbar, da im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet die Hunde ohnehin angeleint sein müssen.
Mit etwas gutem Willen können dort alle Badegäste konfliktfrei miteinander auskommen.
Der Strand unter dem Brodtener Ufer ist in seiner Naturbelassenheit so außergewöhnlich schön und interessant, dass man ihn nicht für eine Einzelgruppe mit Sonderinteressen reservieren kann.« PM
Quelle: Text: Pressemitteilung SPD Travemünde, Foto: Archiv TA
1 http://www.spd-travemuende.de