WIRTSCHAFT 1
Travemünde 01.04.2014
Bürokratiemonster oder sinnvolle Stadtbildgestaltung?

Es macht Spaß, dort zu verweilen, zu shoppen oder einfach zu gehen, zu schlendern, zu gucken. Zuviel des Guten ist genau so unangebracht wie übertriebene Zurückhaltung. Nun soll an diesem pulsierenden Stück Leben, von dem auch Teile Travemündes betroffen sind, erneut Hand angelegt werden. Es klingt wie ein April-Scherz, ist aber ernst gemeint: Die Stadt überarbeitet ihre Werbesatzung. Werbeschilder sollen in der Innenstadt und in Travemünde noch wesentlich stärker reglementiert werden. Zulässig sind nur noch Hinweisschilder bis zu einer Größe von 0,2 Quadratmetern, zum Beispiel für Arztpraxen.
Lübeck soll schöner werben. Dafür muss die Werbung weichen. »Fremdwerbung« oder »Fernkennzeichnung« soll es nicht mehr geben. Händler, Praxen und Büros dürfen in Zukunft nur noch in der »Abschlusszone«, in der Regel das Erdgeschoss, auf ihre Dienstleistung hinweisen. Bis zu 0,2 Quadratmeter müssen kleine Schilder nicht genehmigt werden. Das sind zum Beispiel kleine Praxisschilder. Auch für Dienstleister, die im Obergeschoss sitzen, bleibt die Außenwerbung auf den Eingangsbereich im Erdgeschoss beschränkt.
»Die fassadenparallelen Werbeanlagen sind regelmäßig als filigrane Einzelbuchstaben auszuführen, um die Materialität, Farbigkeit, Struktur und Textur des Fassadenmaterials selbst weitgehend sichtbar und ablesbar zu belassen«, schreibt die Bauverwaltung in ihrem Entwurf. »Schilder und Kästen sind daher an Bestandsgebäuden regelmäßig nicht zulässig.«
Selbstleuchtende oder beleuchtete Werbeanlagen sind auf »filigrane Einzelbuchstaben« beschränkt, »die eine dezente Leuchtwirkung« haben. Die öffentliche Straßenbeleuchtung und beleuchtete Schaufenster seien für einen erlebbaren Straßenraum ausreichend, »ohne die Nacht zum Tag zu machen«.
Ebenfalls untersagt werden soll in der Regel das Bekleben von Schaufenstern mit Buchstaben oder Plakaten. Die Ware soll einen Mindestabstand von 30 Zentimetern zur Glasscheibe haben. Pfeiler zwischen den Glasscheiben dürfen nicht durch Werbeanlagen verdeckt werden.
Auch die zahlreichen Gastronomen werden berücksichtigt: »Als Ersatz für unzulässige Werbeaufsteller im Straßenraum vor den Gebäudefassaden können Gastronomiebetriebe ihre Tagesangebote zum Beispiel auf von Hand beschriebenen Tafeln vermitteln, die auf geeigneten Flächen der Fassade mit Abstand zu gliedernden Elementen und Kanten montiert werden. Die helle Schrift auf dunklem Grund entspricht der zurückhaltenden Wirkung von Einzelbuchstaben. Bunte Plakate, Fotos von Speisen und dergleichen sind dagegen auszuschließen.«
Die Vorlage wird am Montag im Bauausschuss der Bürgerschaft beraten. Sie ist unter www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001446 im Ratsinformationssystem verfügbar. VG/KEV
1 http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1001446