WIRTSCHAFT
Travemünde 28.02.2014
Einkaufen am Sonntag
Wann in Travemünde geöffnet werden darf und wann nicht

In Lübeck ist es seit Jahren Praxis, dass die verkaufsoffenen Sonntage für die ganze Stadt gelten. Also auch für die einzelnen Stadtteile und für Travemünde. Das ist für die Kunden transparenter und erleichtert die Werbung. »Verkaufsoffener Sonntag« und »Sonntagsöffnung nach der Bäderverordnung« unterscheiden sich allerdings hinsichtlich der möglichen Öffnungszeiten: So darf nach der neuen Bäderregelung in Tourismusorten vom 17.12. bis 08.01. und vom 15.03. bis 31.10. an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Und zwar jeweils für sechs Stunden im Zeitraum von 11:00 bis 19:00 Uhr.
Beim »Verkaufsoffenen Sonntag« am 2. März 2014 darf nur zwischen 13:00 und 18:00 Uhr geöffnet werden, also maximal für fünf Stunden.
Die folgenden verkaufsoffenen Sonntage in Lübeck (25. Mai und 05. Oktober) betreffen Travemünde nicht, da ja die Bäderregelung greift. Am 2. November 2014 darf dann wieder nach den Regeln des verkaufsoffenen Sonntags geöffnet werden.
Im Zweifel gibt das Gewerbeamt Auskunft. Denn die Sache kann für Geschäftsleute teuer werden: Wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der Ladenöffnungszeiten öffnet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann laut Ladenöffnungszeitengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Eine Verpflichtung zum Öffnen gibt es natürlich nicht. Viele Läden werden am 2. März wohl aufmachen. Andere entscheiden eher pragmatisch: Je nach Wetter. TA