POLITIK
Travemünde 24.05.2013
Wahlkampf in der Schule: Erlaubt oder nicht?

Es geht um einen Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein zum »Besuch von Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Behörden, Gerichten und sonstigen Einrichtungen.« Dazu zählen auch Schulen. »Für die Kommunalwahl bedeutet dies, dass ab 15.04.2013 bis zum Wahltermin Besuche der Politikerinnen bzw. Politiker lediglich als Arbeitsbesuche ohne Medienbegleitung durchgeführt werden können«, heißt dazu vom Bereich Wahlen. Trotzdem fand am 19. April eine öffentliche Veranstaltung, die dem Wahlkampf zuzuordnen ist, inklusive Medienbegleitung in der Aula der Stadtschule statt. An der Veranstaltung nahmen im Publikum auch Lehrer und Schüler der zweiten Travemünder Schule, der »Schule am Meer« teil, um auf die Situation ihrer Schule hinzuweisen.

Der Erlass ist mit der Veranstaltung vereinbar. Die Raumvergabe wird über die Schulleitung koordiniert, ein inhaltlicher Bezug mit der Schule ist jedoch nicht gegeben. D.h. die Schule hat nicht zu dieser Veranstaltung geladen. Es wird lediglich der große Raum genutzt. Die Raumnutzung steht alle Travemündern offen, so finden neben Theaterveranstaltungen auch die verschiedensten anderen Veranstaltungen statt. Leider sind nach Aussage der Schuldirektorin in Travemünde keine vergleichbar großen Veranstaltungsräume nutzbar.
Die Aula liegt auch in einem normalerweise vom Schulbetrieb abgetrennten Gebäude. Wegen der baulichen Schwierigkeiten werden derzeitig ausnahmeweise im gleichen Gebäude Schulräume genutzt, das ist aber nur eine vorübergehende Lösung.
Der Bereich Wahlen sieht in den Wahlkampf-Veranstaltungen in der Schule jedoch kein Problem: »Die Raumvergabe wird über die Schulleitung koordiniert, ein inhaltlicher Bezug mit der Schule ist jedoch nicht gegeben. Das heißt die Schule hat nicht zu dieser Veranstaltung geladen. Es wird lediglich der große Raum genutzt«, heißt es in einer Stellungnahme. »Die Aula liegt auch in einem normalerweise vom Schulbetrieb abgetrennten Gebäude. Wegen der baulichen Schwierigkeiten werden derzeitig ausnahmsweise im gleichen Gebäude Schulräume genutzt, das ist aber nur eine vorübergehende Lösung.« TA
Der Hinweis des Bereichs Logistik, Statistik und Wahlen vom 10. April 2013 zu Besuchen von Politikern im Vorwege der Kommunalwahl 2013:
1.102.1 – Logistik, Statistik und Wahlen
Az. 10.02.13- Sr
Lübeck, den 10.04.2013
FachbereichsleiterInnen
BereichsleiterInnen
Fachbereichscontrollings
Fachbereichsdienste
Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft
Besuch von Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Behörden, Gerichten und sonstigen Einrichtungen
Im Hinblick auf die am 26. Mai 2013 anstehende Kommunalwahl wird an den Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 16.02.1990 erinnert. Nachfolgend wird noch einmal der Wortlaut zur Kenntnis gegeben:
Die Landesregierung hat in ihrer 78. Sitzung am 30. Januar 1990 nachstehende Grundsätze zur Neuregelung des Besuchs von Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie von kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Einrichtungen des Landes beschlossen:
(1)»Der Zustimmungsvorbehalt für Besuche von Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bei Behörden, Gerichten, Schulen und anderen Einrichtungen des Landes entfällt; Entsprechendes gilt für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments. Solche Besuche sind im Rahmen des jeweiligen Mandats der oder des Abgeordneten bzw. der kommunalen Mandatsträgerinnen oder des Mandatsträgers möglich. Sie müssen mit der jeweiligen Leiterin bzw. dem jeweiligen Leiter der Behörde, des Gerichts oder der sonstigen Einrichtungen grundsätzlich mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Besuchstermin abgestimmt werden. In besonderen Fällen kann die Frist unterschritten werden.
(2)Leiterinnen oder Leiter von Strafvollzugsanstalten oder Polizeidienststellen sind berechtigt, in Einzelfällen nach Abstimmung mit der Leitung des zuständigen Ressorts den Besuch von Abgeordneten und kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern zeitlich befristet und / oder begrenzt auf bestimmte örtliche Bereiche auszuschließen, wenn und soweit Erfordernisse der Sicherheit dieses gebieten.
(3)In dem Zeitraum von sechs Wochen vor einer Europa-, einer Bundestags-, einer Landtags- oder einer Kommunalwahl (»heiße Phase« des Wahlkampfes) müssen im Zusammenhang mit solchen Besuchen Veröffentlichungen gegenüber Presse und Rundfunk oder sonstige publizistische Begleitungen unterbleiben. Bei der Abstimmung des Besuchs (Absatz 1) haben die Leiterinnen bzw. die Leiter der Dienststellen oder sonstigen Einrichtungen des Landes auf die Einhaltung dieser Grundsätze hinzuweisen. Sie haben den geplanten Besuch unverzüglich der Staatssekretärin bzw. dem Staatssekretär des Ressorts mitzuteilen, dem Sie zugeordnet sind.«
Es wird gebeten, entsprechend für die Stadtverwaltung der Hansestadt Lübeck zu verfahren.
Für die Kommunalwahl bedeutet dies, dass ab 15.04.2013 bis zum Wahltermin Besuche der Politikerinnen bzw. Politiker lediglich als Arbeitsbesuche ohne Medienbegleitung durchgeführt werden können.
Mit freundlichen Grüßen