KIRCHE
Travemünde 11.01.2011
Synodale Tagung zur Nordkirche
Weitere Beratungen der Verfassunggebenden Synode
Da zahlreiche Anträge aus den drei Fusionskirchen zur Verfassung und zum Einführungsgesetz vorliegen, sollen über diese im Plenum und vorrangig in Arbeitsgruppen gemeinsam beraten werden. Möglicherweise gefasste Beschlüsse werden von der Gemeinsamen Kirchenleitung gesichtet und fließen ein in den Entwurf zur zweiten Lesung. Diese findet Ende Oktober in Heringsdorf auf Usedom statt.
Im Februar 2007 hatte der damalige Vorsitzende der Kirchenleitung Nordelbiens, Bischof Dr. Hans-Christian Knuth, Mecklenburg und Pommern in einem Brief zu Sondierungsgesprächen« zur Bildung einer gemeinsamen Kirche eingeladen. Die beiden Kirchen reagierten im März 2007 auf dieses Angebot zustimmend und nahmen gemeinsam Sondierungsgespräche auf, die in einen Fusionsvertrag mündeten. Am 5. Februar 2009 unterschrieben die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche in Ratzeburg einen Fusionsvertrag. Nachdem die Synoden der drei Kirchen diesen Vertrag in getrennten Abstimmungen akzeptierten, fanden Verfassung und Einführungsgesetz in der ersten Lesung deutliche Mehrheiten. SI
Quelle: Text: Pressemitteilung Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche, Foto: Archiv TA/KEV
1 http://www.kirche-im-norden.de