EHRENAMT
Travemünde 05.12.2010
Justizminister Emil Schmalfuß dankt ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen in Travemünde

Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen aus schleswig-holsteinischen Vereinen trafen sich am Sonntag, den 5. Dezember 2010, zu einem überregionalen Erfahrungsaustausch in der Travemünder Ostsee-Akademie. Frau Christine Teiting vom Lübecker Verein (www.btv-hl.de), der das Treffen veranstaltete, konnte zahlreiche Ehrenamtler begrüßen. Der Lübecker Amtsgerichtspräsident Dirk Stojan richtete ein kurzes Grußwort an die Damen und Herren, die sich im weiteren Tagesablauf in Arbeitsgruppen treffen.
Sie werden sich mit Themen der Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten, in den Heimen, in der Gesundheitssorge, der Situation der Betreuer und Betreuerinnen selbst sowie mit Fallbesprechungen befassen. Zur Bedeutung und Zukunft der ehrenamtlichen Betreuung sprach der Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Emil Schmalfuß. Der Minister dankte zunächst den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern für ihr Engagement.

Der Minister weiter: »Ehrenamtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle und häufig sehr schwierige Aufgabe. Sie als Ehrenamtliche müssen unter anderem die Finanzen der betroffenen Menschen verwalten, Anträge bei Behörden, Krankenkassen, Rententrägern und Versicherungen stellen oder schwerwiegende gesundheitliche Maßnahmen für die betroffenen Menschen entscheiden. Sie müssen Arbeitslosengeld II- Bescheide und Heimverträge verstehen und prüfen können oder eine Patientenverfügung durchsetzen. Und diese oft komplizierten Sachverhalte den von Ihnen Betreuten erklären. Das alles erfordert viel Verantwortung und Einfühlvermögen.«
Seit 1992 engagieren sich 20 Betreuungsvereine des Landes Schleswig-Holstein (www.igb-sh.de) in der Gewinnung, Begleitung, Beratung und Fortbildung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. Über 2.000 Ehrenamtler sind landesweit engagiert. Und das so erfolgreich, dass Schleswig-Holstein bundesweit mit an der Spitze des ehrenamtlichen Engagements im Betreuungsrecht steht. OB/KEV