ORTSGESCHEHEN
Travemünde 02.11.2010
Wildschweine im Garten – leider nicht in der Backröhre
Während in Jagdbezirken, also außerhalb der Wohnberreiche, dem so genannten befriedeten Bezirk, ein Schadenersatz gegeben ist, gehen die Bewohner mit ihren Gärten leer aus. Dieser Wildschweinplage kann man alleine mit jagdlichen Mitteln nicht begegnen, zumal das Bejagen in Wohngebieten unzulässig ist. Insbesondere der zunehmende Maisanbau hat u.a. die Population der Wildschweine in den letzten Jahren wachsen lassen.
Schützen kann sich der Gartenbesitzer am besten durch einen geeigneten stabilen Wildzaun, der mindestens 30 cm tief in die Erde reichen soll. Wer denn des Nachts den klugen Tieren begegnen sollte, kann in der Regel damit rechnen, dass sie das Weite suchen. Vorsicht aber bei einer Bache mit ihren Frischlingen – ruhig bleiben – und ein Tier keinesfalls in die Enge treiben.
Bleibt zu wünschen, dass die intelligenten Tiere schnell lernen, dass sich die Menschen mit nicht überwindbaren Zäunen schützen und sich dort wieder hinwenden, wo sie hingehören: in Wald und Flur. Dort kann der Jäger die Tiere jagen und die Landwirte können mit einer Änderung des Anbaues einen entsprechenden Beitrag leisten, der Überpopulation Herr zu werden. KEV
Fotos: SW