ORTSGESCHEHEN
Travemünde 19.07.2010
Waterfront: Erste Strafanzeige gegen Stadtspitze
Die Bürgerschaft als gewähltes politisches Entscheidungsgremium sei zu keinem Zeitpunkt vollständig und sachlich richtig über den Vertrag beziehungsweise damit zusammenhängende Vorgänge informiert worden, heißt es zur Begründung. Als Beispiel wird unter anderem genannt, dass im Vertrag über Grundstücke verfügt werde, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht der Hansestadt Lübeck gehört hätten beziehungsweise wegen langjähriger Erbpachtverträge nicht zur Verfügung stünden. Viele weitere Beispiele folgen in dem Schreiben.
Abschließend heißt es: »All das zusammen genommen deutet für mich auf eine bewusste Handlung zum Nachteil der Hansestadt Lübeck seitens der Stadtspitze und seitens der Leitungen der Ämter Stadtplanung und Liegenschaften hin (Verdacht der Haushaltsuntreue nach § 266 StGB).« TA