POLITIK
Travemünde 27.06.2010
Waterfront in öffentlichem Interesse?
Rechtsstreit mit Anliegern könnte touristische Entwicklung auf Jahre blockieren

Der Seglerverein nutzt ein 5.898 Quadratmeter großes Grundstück »Am Priwallhafen 12«. Dazu gehören unter anderen eine Bootshalle und ein Restaurant. Der Vertrag endet am 30. April 2071. Dem Großprojekt »Priwall Waterfront« ist der Seglerverein im Weg.
Eine Beschlussvorschlag des Fachbereichs 5 »Planen und Bauen« von Bausenator Franz-Peter Boden geht davon aus, dass ein öffentliches Interesse an der Bebauung besteht. Dass eine Bürgerinitiative vehement und seit Jahren dagegen kämpft, steht in der Vorlage nicht.

Differenzen bestehen zwischen Stadt und Seglerverein bei den Erschließungskosten und der Entschädigung für das Erbbaurecht. Der Rechtsanwalt des Seglervereins schrieb am 7. April 2010 an die Stadt: »Im Ergebnis bestehen für den Vorstand des Segler-Verein Herrenwyk nach der Jahreshauptversammlung vom 5. März 2010 nur noch geringe Verhandlungsspielräume über die durch Beschlussvorlage fixierten Positionen hinaus.«
Die Lübecker Bürgerschaft tritt am Donnerstag, dem 01.07.2010, ab 10:00 Uhr zur Ganztagessitzung im Bürgerschaftssaal des Lübecker Rathauses zusammen. Das Projekt Priwall Waterfront ist mit mehren Punkten auf der Tagesordnung vertreten. Der Offene Kanal Lübeck überträgt die Sitzung live im Radio auf 98,8MHz über Antenne, 106,5MHz im Kabel und auch als Livestream unter www.okluebeck.de.
Das »Projekt Waterfront« ist Teil des Masterplans für Travemünde, der die Touristische Entwicklung befördern soll. Gut möglich, dass die Stadt damit genau das Gegenteil erreicht: Die »Bürgerinitiative behutsame Priwallentwicklung« (BiP) warnt bereits davor, das »Projekt Waterfront« durchzuwinken: »Rechtliche Auseinandersetzungen, die auf den Beschluss unmittelbar folgen, blockieren jegliche weitere Entwicklung auf dem Priwall«. TA
»Der Bürgermeister wird ermächtigt, das im § 20 Abs. 2 des Erbbaurechtsvertrages vom 10.09.1973 vereinbarte Heimfallrecht an dem Erbbaurecht Am Priwallhafen 12 (Vereinsgrundstück des Seglerverein Herrenwyk) auszuüben. An die Erbbauberechtigte ist die vertraglich vereinbarte und vom Gutachterausschuss festgestellte Entschädigung in voller Höhe des gemeinen Wertes des Erbbaurechtes zu zahlen.«