MARITIMES
Travemünde/Kiel 12.05.2010
Europaabgeordnete Ulrike Rodust stellt klar: Traditionsschiffe dürfen weiter Passagiere befördern
In seiner Stellungnahme weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass nach deutschem Recht zertifizierte Traditionsschiffe – anders als in den letzten Wochen in schleswig-holsteinischen Medien wiederholt behauptet – nicht unter die europäische Fahrgastschiffsrichtlinie fallen. Vielmehr gelten für diese Schiffe nationale Regelungen, die die baulichen und betrieblichen Besonderheiten von Traditionsschiffen berücksichtigen und sie eben nicht modernen Fahrgastschiffen gleichstellen.
Auch darf zwar bei Traditionsschiffen unter deutscher Flagge nicht der kommerzielle Einsatz als Fahrgastschiff im Vordergrund stehen, sondern – der Erhalt des Schiffes als historisch wertvoller Zeuge der maritimen Seeschifffahrtsgeschichte -, die entgeltliche Beförderung auch von mehr als 12 Fahrgästen schließt dies aber ausdrücklich nicht aus.
Da es sich bei den deutschen Sicherheitszeugnissen für Traditionsschiffe um nationale Zertifizierungen handelt, ist deren Anerkennung durch andere Staaten natürlich nicht automatisch gegeben, was im Grenzverkehr mit Dänemark in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt hat. Laut Auskunft des Ministeriums ist aber zu erwarten, dass hier eine deutsch-dänische Verwaltungsvereinbarung Abhilfe schaffen wird. Das Bundesministerium ist zuversichtlich, dass eine solche Vereinbarung deutschen Traditionsschiffen in der Flensburger Förde die Überfahrt nach Dänemark mit mehr als 12 Fahrgästen ermöglichen wird. EK
Quelle: Pressemitteilung SPD, Foto: Archiv TA/KEV