WIRTSCHAFT
Travemünde 21.12.2008
Bäderverordnung:
Geschäfte in Travemünde jetzt auch sonntags wieder auf
Das regelt die »Bäderverordnung«, die für Einzelhandelsbetriebe in 95 Kur- und Erholungsorten plus weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein mit stark touristischer Ausrichtung. Verkauft werden dürfen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs an Sonn- und Feiertagen zwischen 11.00 und 19.00 Uhr.
Ausnahmen: Der Karfreitag und er erste Weihnachtstag, wo die Läden zubleiben. Ostersonntag darf nur von 14.00 bis 18.30 Uhr verkauft werden. Am 1. Mai darf nur verkaufte werden, wenn der Ladeninhaber das persönlich macht, die Angestellten müssen frei haben.
In Travemünde nutzten heute viele Einzelhändler die Möglichkeit und öffneten. Die Kundenfrequenz in den Geschäften war unterschiedlich. Teilweise wurde der Wunsch nach einem Ausflugs-Anreiz für Tagesgäste geäußert, einem kleinen Weihnachtsmarkt oder wenigstens ein paar Punschbuden auf dem Ostpreußenkai.
Die aktuelle Bäderregelung ist seit dem 18. November 2008 in Kraft und gilt vorerst bis zum Jahre 2013. TA